Neues zur KFZ-Steuer

  • Aus für die Kfz-Steuer?

    Berlin (dpa) - Bei der angestrebten Neuordnung der Steuerverwaltung von Bund und Ländern rückt eine Einigung näher. Die Finanzminister der Länder sprachen sich am Donnerstag mehrheitlich für einen kompletten Tausch der Kfz- und Versicherungssteuer mit dem Bund aus.

    Bisher stehen die Einnahmen aus der Versicherungssteuer dem Bund zu, die Länder erhalten die Kfz-Steuer. Künftig soll es umgekehrt sein. Bei einem Tausch beider Steuerarten wäre der Weg frei für eine spätere Abschaffung der Kfz-Steuer.

    Das Bundesfinanzministerium sprach von einer «prinzipiellen Annäherung, die ein positives Ergebnis erwarten lässt». Über Einzelfragen müsse aber noch gesprochen werden, sagte Sprecher Stefan Giffeler. Es gebe noch unterschiedliche Vorstellungen. Auch gehe es im Prinzip um einen Tausch und nicht die Abschaffung von Steuerarten. Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) begrüßte die Entscheidung der Länderkollegen. «Es ist eine deutliche Mehrheit zustande gekommen», sagte Stratthaus, der mit seinem Amtskollegen aus Schleswig-Holstein, Ralf Stegner (SPD), mit dem Bund verhandelt.

    Die Kfz-Steuer ist bei Finanzverwaltungen unbeliebt. Das Aufkommen aus dieser Steuerart stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand bei der Verwaltung, wird kritisiert. Nach dem Willen der Länder soll der Bund die Steuern eintreiben, aber auch die Kosten tragen. Zudem müsse der Bund «irgendwann» auf die Kfz-Steuer verzichten. Zeitpunkt für einen Wegfall und eine Kompensation dafür seien aber offen.

    Ein Problem war bisher auch ein geeigneter Verteilungsschlüssel für die Aufteilung der Versicherungssteuer unter den Ländern. Viele große Versicherer haben ihren Sitz in Bayern und Nordrhein-Westfalen und zahlen dort Steuern. Nach dem Willen der Länder sollen Einnahmen nun entsprechend der Wirtschaftskraft (Bruttowertschöpfung), des Kfz-Bestandes und der Einwohner der Länder aufgeteilt werden.

    Die Länder forderten den Angaben zufolge zugleich eine gesetzliche Aufkommensgarantie. Diese soll sich am prognostizierten Aufkommen der Versicherungssteuer messen. Verrechnungen mit anderen Steuerarten sollen ausgeschlossen werden. Die Aufkommensgarantie soll 15 Jahre lang gelten und damit solange wie der Länderfinanzausgleich.

    In der Föderalismusdebatte hatte auch der Bund vorgeschlagen, die Ertragshoheit für beide Steuern zu tauschen. Bei einem Tausch wäre der Bund für sämtliche Einnahmen aus dem Verkehrsbereich - Mineralölsteuer, Maut und Kfz-Steuer - zuständig. Damit bestünde die Möglichkeit, Kfz- und Mineralölsteuer zusammenzulegen. FDP-Experte Carl-Ludwig Thiele sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Damit werde es möglich, dass die Kfz-Steuer abgeschafft und das Aufkommen auf die Mineralölsteuer umgelegt werde.

    :forum:

    Nur wer erwachsen wird und Kind bleibt ist ein Mensch. Erich Kästner.

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