Also wie ihr sicher mitbekommen habt , versuche ich ,meinen 3 er bis nächstes Jahr
verkehrstüchtig zu machen. Sollte mir das gelingen habe ich das nächste Problem.
Da ich beide Capris auf die 07 -ner Nummer laufen habe, möchte ich meinen 1 er auf
H- Kennzeichen umrüsten. Nur weiß ich nicht , wie ich das anstellen muß.
Dieser Capri hat bei mir noch nie eine TÜV-Plakette gehabt .Ich weiß, zuerst kommt die Vollabnahme, schließlich ist er seit 1990 abgemeldet.
Und was passiert wenn er die Vollabnahme nicht besteht, darf ich dann trotzdem mit
der 07 ner Nummer fahren.??
Außerdem habe ich den original Fahrzeugbrief und einen Blankobrief ( ohne jegliche
Eintragungen ). Die Blankobriefnummer ist im Originalbrief vermerkt , d.h. die
Herrausgabe des neuen Briefes ( war allerdings schon 1993 ).
Wie sieht es aus mit dem neuen Gesetz ( Fahrzeugbriefe gibt doch bald nicht mehr).?
Kannn es da Probleme geben ?
Und wo lasse ich die bevorstehende Vollabnahme mache ??
Ich dachte mir in einer Fordwerkstatt, oder kann ich für meine H- Abnahme auch eine
freie Werkstatt nehmen ??
Gibt es dafür spezielle Prüfrichtlinien , oder ist es egal ob der Prüfer sich mit Capris
auskennt. Kann ich vielleicht sogar zur DEKRA ???-
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Caprifahrer