"neue" 07er regelung--ergänzende Info!!!

  • hallo. wie wir alle wissen ist beim 07er kennzeichen seit dem 1. märz die baujahresgrenze auf min. 30 jahre angehoben worden. alte, unbefristet ausgegebene kennzeichen mit jüngeren fahrzeugen haben bestandsschutz.

    so nun zur frage:

    was passiert bei veräußerung eines fahrzeuges aus solch einem 07er bestand an jemand anderes der ebenfalls ein 07er mit bestandsschutz hat?

    1. der neue besitzer kann das fahrzeug auch in seinen bestand übernehmen.

    2. bei veräußerung, egal an wen, greift die 30jahre regelung?


    bin mal gespannt was ihr meint.

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