Hallo
Ich habe einen 3er Capri mit 1.6er 4-Zylinder und 68 PS mit sehr guter Karosseriesubstanz und einen 2.3 Ghia (108 PS) mit mieser Karosserie, aber brauchbarer Technik.
Weil der 2.3er nicht mit vertretbarem Aufwand restaurierbar ist, bietet es sich nun an, den dollen V6-Motor in die Karosse des 1.6ers umzubauen. Der komplett vorhandene 2.3er Capri bietet ja alle benötigten Teile zum Umbau.
Ich habe hier im Forum gelesen, dass man zwecks Eintragung bei Ford nachfragen sollte. Genau das habe ich getan, und nun nach Monaten die Antwort erhalten, dass der Motor mit 2,3l nicht in der ABE des Capri mit 1.6l 50 kW-Motor homologiert wurde und deshalb keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann. Es lägen zudem keine Werte über Abgas-, Geräuschverhalten, Höchstgeschwindigkeit usw. vor.
Was nun? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man den 1.6er auf 2.3 V6 umbauen kann und es auch bei der Eintragung keine Probleme gibt, sofern man den kompletten Antriebsstrang (Motor - Getriebe - Kardanwelle - Hinterachse) aus dem 2.3er verwendet.
Könnt Ihr mir mehr dazu sagen? Ich starte parallel eine Nachfrage über meinen Bruder, der als Sachverständiger beim TÜV arbeitet. Vielleicht könnte ich ihm aber mit Euren Aussagen etwas Arbeit abnehmen.
Gruß und Dank!
Manuel
Hier sind übrigens Bilder von den betroffenen Capris:
Der 1.6er am Tag der Abholung: