Moin,
hab in einem anderen Forum dieses Hier gefunden:
Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
Agglomerationen mehr befahren darf.
Können die schweizer da was zu sagen???