• Hallo zusammen,

    hatte ja kürzlich von meinem schwarzen Sonntag berichtet ( der schwarze Sonntag).

    Jetzt habe ich die Werte vom Gutachter. 6800€ Marktwert, 7700€ Rep.Kosten. Der Gutachter sprach davon, dass es eine 130%-Regelung gäbe, sodass die gegnerische Versicherung trotz des wirtschaftl. Totalschadens die kompletten Rep.Kosten übernehmen würde. Dazu würde aber ein Anwalt eingeschaltet werden müssen, der dann alles weitere regelt.
    Kennt jemand dieses Vorgehen und wenn ja bzw. wenn das so ist, entstehen bei mir folgende Fragen:
    1. Wer zahlt dann den Anwalt?
    2. Kann mir die Versicherung eine Werkstatt vorschreiben?
    3. Was passiert, wenn die Kosten höher ausfallen sollten als das Gutachten lautet?
    4. Wer zahlt die Gutachten?
    5. Verliert ein Young- oder Oldtimer durch einen Unfallschaden an Wert (wenn es richtig gut gemacht wird)?
    6. Kennt jemand eine Ford-Werkstatt, die sich (u.a.)auf solche Reparaturen spezialisiert hat? Ich bin der Meinung, dass ich mal auf einer Seite von einer Ford-Werkstatt war, die sich irgendwo im Raum Bielfeld, Osnabrück befand, also irgendwo entlang der A2 zwischen Hannover und dem Ruhrgebiet

    Einen Teil der Fragen kann ich meinem Gutachter stellen - ich weiß, aber ihn kann ich diese Woche leider nicht mehr fragen :(

    Danke, für Eure Antworten.

    Wir lagen vor Abfahrt Goslar und hatten ein Fest im Ford... :beer:

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