Hi Piper,
anbei ein Auszug der DEUVET. Danach hat das 06-Kennzeichen leider keine Chance (letzte Strichaufzählung).
Gruss Frank!
"Der Urlaub naht und der DEUVET kümmert sich auch weiterhin darum, dass mit roten Oldtimerkennzeichen (07-Kennzeichen gemäß der 49. AV zur StVZO) ins benachbarte Ausland gefahren werden kann.
So wurde schon früh die Akzeptanz der 07-Nummer seitens Dänemarks erreicht, auch Polens Botschaft hat bestätigt, daß man die Kennzeichen dort anerkennt.
Obwohl von Tschechien mitgeteilt wurde, dass es Anweisung an die Kontrollorgane gegeben habe, rote 07-Nummern zu akzeptieren, wird man in aller Regel leider immer noch an der Grenze abgewiesen.
Grundsätzlich hat das Bundesverkehrsministerium dem DEUVET auf Anfrage bestätigt, dass – vorausgesetzt das Fahrzeug ist ordnungsgemäß für Auslandsfahrten versichert
(grüner Versicherungsschein) – seitens des Ministeriums keine Bedenken bestehen, mit roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eintragung der Fahrzeugdaten im roten Fahrzeugschein und insbesondere im roten Fahrzeugscheinheft für jedes Fahrzeug einzeln abgesiegelt (gestempelt) sind.
Damit entsprechen die roten Kennzeichen der Wiener Konvention vom 8.11.1968. Österreich, Italien, Schweiz und Niederlande erkennen rote Kennzeichen dank bilateraler Absprachen ohnehin problemlos an.
Keine Fälle der Ablehnung bekannt sind uns aus Luxemburg, England und Spanien.
Die skandinavischen Länder haben sich der Anerkennung durch Dänemark angeschlossen. Ganz vereinzelt wird von Schwierigkeiten bei Belgien- und Frankreichfahrten berichtet, die aber eher darin begründet sind, dass man die 07-Nummer vor Ort nicht kennt. Hier helfen unsere mehrsprachigen Infoblätter weiter, die Sie bei Ihrem Club oder in der DEUVET-Geschäftsstelle anfordern können.
Grundsätzlich gilt:
• Das Fahrzeug muß verkehrssicher sein
• Es darf sich nicht um eine Urlaubsfahrt handeln, sondern um eine Teilnahme an einer Oldtimerveranstaltung (Ausschreibung oder Einladung mitführen)
• Die Fahrzeugdaten im roten Schein oder im roten Heft müssen von der Zulassungsstelle abgestempelt sein (gesiegelt)
• Die Versicherung muß informiert sein (ggf. Angabe des Reiseziels), und es muss ein grüner Versicherungsschein mitgeführt werden
• Dies alles gilt nicht für rote 06-Kennzeichen, auch nicht, wenn es sich dabei um Oldtimer-Kennzeichen handelt (auf 07 umkennzeichnen lassen!).