Beiträge von BigHolgi

    Na so einleuchtend finde ich das nicht, aber danke für die Aufklärung. Das bedeutet dann, dass der Original-Lüfter die Luft durch den Kühler saugt und somit das Kühlwasser ensprechend abkühlt.
    Kennst Du denn auch den >Temp-Unterschied Zulaus und Ablauf?

    Danke für eure Antworten. Da eine Viscokupplung bei Motomobil schon über 160€ kostet, werde ich wohl zum E-Lüfter tendieren. Habe mal bei Timms nachgesehen und werde dann wohl Lüfter und den E-Schalter für den Schlauch einbauen. Über die Frage ob der Fühler oben oder unten eingebaut werden sollte, wurde hier ja schon mehrfach diskutiert. Da der Schalter ja einstellbar ist, werde ich das Dingen wohl nach unten bauen und die Gradzahl entsprechend niedriger setzen. Weiß jemand, wie hoch der Temperaturunterschied Zulauf oben und Rücklauf unten ist? Gelesen habe ich etwas von 10Grad...!? Oder setze ich ihn doch nach oben in Motornähe und stelle ihn auf 97/92 Grad ö.ä.? :rolleyes: ?( Komme mit dem Leben nicht mehr klar:rofl2:

    Weiß auch jemand die Maße für den Lüfter beim Original-Kühler vom 2,3er ?? Würde ja gerne messen, doch mein Auto steht noch im Winterschlaf, 70km entfernt :love:

    Leider steige ich auch noch nicht durch was saugend bzw. blasend bedeutet. Saugend = hinter dem Kühler, blasend = vor dem Kühler, soweit OK. Heißt "hinter dem Kühler" jetzt zwischen Kühler und Motor oder zwischen Kühler und Stoßstange?

    Merci!

    Hallo zusammen,

    stehe vor der Entscheidung (da mein Auto wieder aufgebaut ist, der Lüfterflügel aber noch eiert weil auch die Visco oder die WaPu beschädigt wurde) siehe

    der schwarze Sonntag=

    einen E-Lüfter oder eine neue Wapu bzw. neue Visco einzubauen. Bei einem E-Lüfter sollte er zwei Stufen haben. Kann mir da jemand einen passenden empfehlen?

    Welche Marke sollte man bei Visco und/oder WaPu kaufen? Gibt es sowas noch bei Ford?


    Danke vorab und schöne Ostern ^^

    Unter diesen Voraussetzungen musst Du ein eigenes Eisenerzbergwerk sowie eine Eisenschmelze und ein Walzwerk haben. Ist es da nicht einfacher, geschnetzelte Leber in ihren Urzustand zurück zu versetzen? ;)

    Hut ab !!!

    Hallo zusammen,

    vorab allen noch ein frohes Neues ^^

    Wie ja einige von Euch wissen, habe ich im Mai wegen so eines Straßenlegasthenikers meinen 2,3S negativ kaltverformt.
    Leider mussten zum Lackieren die seitlichen "S"-Streifen runter und nun bin ich auch der Suche nach einem qualitativ guten Satz neuer Streifen.

    Kann mir jemand einen Anbieter außer Motomobil (deren Qualität soll nicht so berauschend sein) nennen?

    Alternativ würden es auch Fotos von den Streifen tun, um sie nachfertigen zu lassen.

    *help, help,help* :rolleyes:


    Danke Euch !

    Zitat

    Hallo BigHolgi,

    Das stimmt leider nicht so, auch wenn man den Anwalt nicht von Anfang genommen hat, und sich später dazu entschließt bezahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt zu 100% außer man hat eine Teilschuld an dem Unfall.

    Bei der 130% Regelung gibt es zwei Besonderheiten die den meisten unbekannt ist: Mann muss der gegnerischen Versicherung den Nutzungswillen nachweisen, das heißt das Auto darf die nächsten 6 Monate nach der Reparatur nicht verkauft werden.
    Ist der Schaden + die Gutachterkosten über 130% darf das Auto nicht mehr repariert werden, Will mann aber das Auto trotzdem reparieren kann der Gutachter in seinem Gutachten Gebrauchtteile verwenden,dadurch die Reparaturkosten senken um wieder unter 130% (inkl.Gutachterkosten) zu gelangen.

    LG
    Rainer


    Hallo Rainer,

    ich kann nur das wiedergeben, was mir der Gutachter mehrfach gesagt hat und er wollte auch gleich eine Anwältin, die mit ihm zusammenarbeitet, einschalten. Wahrscheinlich hat er mir das nur gesagt, damit er ihr einen Mandanten zuschustern kann. Aber den Zahn habe ich ihm gezogen, indem ich mir selber einen Anwalt genommen habe. Fühle mich mit Anwalt erheblich sicherer...

    Wenn ich ihn reparieren lasse, dann will ich ihn auch weiterfahren und laut Gutachter, sind die 130% noch nicht ausgeschöpft.
    Aber wie ist es denn, wenn ich den Wagen nicht reparieren lasse? Kriege ich dann den Marktwert von der Versicherung, den Marktwert abzüglich des Restwertes oder die Reparaturkosten abzüglich 19% Mwst.?

    Gruß Holger

    Hey, Danke für Eure Antworten :)

    ESSEX: Ja, das ist die Bude... Danke !!!

    Habe mich da nochmal richtig schlau gemacht. Habe mit meinem Gutachter gesprochen, mit einem Anwalt und mit Carsten (dank an dieser Stelle nochmals).

    Es sieht folgender Maßen aus:
    Wenn man von Anfang an einen Anwalt nimmt, zahlt den die gegnerische Versicherung. Nimmt man keinen und die Versicherung zahlt z.B. eine Teilsumme, hat also mit der Regulierung des Schadens begonnen, so zahlt man ihn dann bei Streitigkeiten selber bzw. die Rechtsschutzversicherung (und man selber eventuell die SB).
    Die 130%-Regelung kann man dann in Anspruch nehmen, wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert überschreiten, also quasi ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. In diesem Fall zahlt die Versicherung bis zu 130% des aktuellen Wiederbeschaffungswertes. Ob dafür allerdings bestimmt Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Versicherung die 130% auch zahlt, das weiß ich leider nicht. Mal davon abgesehen kann man noch Schmerzensgeld einfordern, wenn man denn bei dem Unfall verletzt oder geschädigt wurde. Ich habe am Dienstag jedenfalls einen Termin beim Anwalt und dann sehen wir weiter.
    Was den Gutachter betrifft, so hat er mich erst auf diese Möglichkeit mit den 130% hingewiesen. Er scheint ganz gut zu sein, denn er sagte, sobald die gegnerische Versicherung einen Gutachter zum Eigengutachten herausschicken will, will er bei diesem Termin dabei sein. Läßt sich da also auf nix ein - zum Wohle des Kunden. Vielleicht habe ich ja doch noch Glück im Unglück :)

    Hallo zusammen,

    hatte ja kürzlich von meinem schwarzen Sonntag berichtet ( der schwarze Sonntag).

    Jetzt habe ich die Werte vom Gutachter. 6800€ Marktwert, 7700€ Rep.Kosten. Der Gutachter sprach davon, dass es eine 130%-Regelung gäbe, sodass die gegnerische Versicherung trotz des wirtschaftl. Totalschadens die kompletten Rep.Kosten übernehmen würde. Dazu würde aber ein Anwalt eingeschaltet werden müssen, der dann alles weitere regelt.
    Kennt jemand dieses Vorgehen und wenn ja bzw. wenn das so ist, entstehen bei mir folgende Fragen:
    1. Wer zahlt dann den Anwalt?
    2. Kann mir die Versicherung eine Werkstatt vorschreiben?
    3. Was passiert, wenn die Kosten höher ausfallen sollten als das Gutachten lautet?
    4. Wer zahlt die Gutachten?
    5. Verliert ein Young- oder Oldtimer durch einen Unfallschaden an Wert (wenn es richtig gut gemacht wird)?
    6. Kennt jemand eine Ford-Werkstatt, die sich (u.a.)auf solche Reparaturen spezialisiert hat? Ich bin der Meinung, dass ich mal auf einer Seite von einer Ford-Werkstatt war, die sich irgendwo im Raum Bielfeld, Osnabrück befand, also irgendwo entlang der A2 zwischen Hannover und dem Ruhrgebiet

    Einen Teil der Fragen kann ich meinem Gutachter stellen - ich weiß, aber ihn kann ich diese Woche leider nicht mehr fragen :(

    Danke, für Eure Antworten.

    Mir ist nicht viel passiert... Habe ein leichtes Halswirbelschleudertrauma, bin bis Mi kzh.
    Ja, es scheint "nur" der Vorderwagen zu sein. Morgen kommt ein Gutachter und dann sehe ich weiter. Das Problem wird sein, alle Teile wieder zusammen zu kriegen...

    Danke an alle für Eure tröstenden Worte :)

    Ja, ich hoffe, dass das wieder wird... Viel Arbeit, viel Geld und hoffentlich eine Versicherung, die zahlt...

    @Micha: Bin ja gestern noch nach BS zum Geburtstag gefahren und 3 km vor dem Ziel meint so ein Blödarsch, mal eben von seiner Hofeinfahrt nach links auf die Hauptstrasse herauszufahren, aber nicht nach links sondern nach rechts zu sehen. Tja und dann kam ich... Ein scheiß Gefühl wenn Du merkst, dass es nichts mehr wird, die Motorhaube sich vor die hochbeult, es knallt und Du genau weißt, das war es jetzt mit dem Auto...

    Kühler ist auch hin. Motor läuft aber noch...

    Die Reifen sind nicht mehr die jüngsten, aber sind noch nicht porös. Daher sehe ich auch noch keinen Grund, sie zu wechseln. Sie sind quasi schon in der "nicht mehr Abnutzphase" ^^
    Bei Regen fahre ich in der Regel nicht und wenn es unterwegs mal nass wird, muß man mit dem Auto eh vorsichtig fahren...
    Habe sie mal von vorne nach hinten gesteckt. Hat aber nix gebracht...

    ein Teil davon hatte ich schon mal nachgesehen, weiß jetzt aber auch nicht mehr genau was. Aber wenn ich dat Schätzken aus dem Winterschlaf erweckt habe, werde ich mich nochmal daran setzen und die Liste Punkt für Punkt abarbeiten ;)
    Danke!