Es kann auch anders laufen - mir hatte vor 9 Jahren einer die Vorfahrt genommen und ich hatte kein Gutachten - weder ein kurzes noch ein ausführliches.
Die gegnerische Versicherung rief mich gleich tags darauf an, ich solle mir einen Gutachter suchen und ein Unfallgutachten erstellen lassen.
Der Gutachter meinte dann, dass er ein Gutachten erstellen würde, was das Fahrzeug ohne Unfall wert sei und dann ein Gutachten des Unfalls selber.
Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert und wenn ich richtig an die Summe erinnere) 6800€, Reparaturkosten darüber. Der Gutachter meinte, dass es grundsätzlich kein Problem sei, da die Versicherung bei erhaltungswürdigen Fahrzeugen 130% das Wiederbeschaffungswertes für die Reparatur bezahlen müsse. Außer dass die Versicherung für das Gutachten und die Nachbegutachtung jeweils zusätzlich ihren eigenen Gutachter geschickt hatten, wurde das alles so akzeptiert.