Beiträge von Carsten

    Hi

    Info von der Deuvet,demnach haben die Leute mit dem unbefristeten 07er noch Glück. Für die anderen mit befristeten 07er und denen Ihre Capri´s nach 1977 zugelassen wurden ,werden Pech haben.


    Neuregelung für das Rote 07er-Kennzeichen

    In seiner Sitzung vom 10. Februar 2006 hat der Bundesrat entschieden, die Altersgrenze für die Vergabe des Roten 07er-Kennzeichens ab 2007 auf 30 Jahre festzuschreiben, wobei ab jenem Zeitpunkt in Bezug auf die Baujahresgrenze also kein Unterschied mehr zwischen dem Roten 07er- und dem H-Kennzeichen gegeben sein wird.

    Die Oldtimer-Szene konnte sich mit ihren Argumenten für die Änderung auf eine 25-Jahre-Regelung für das Rote 07er-Kennzeichen gegenüber den politischen Instanzen nicht durchsetzen, diese Entwicklung war allerdings speziell im Fall des Roten 07er-Kennzeichens abzusehen.

    In der Politik war das Rote 07er-Kennzeichen nie besonders beliebt, ja, es war damals fast überraschend, dass es überhaupt bewilligt wurde.

    Tatsächlich stand das Rote 07er-Kennzeichen vor fast exakt drei Jahren, also im Frühjahr 2003, schon einmal ganz kurz vor dem Aus. Ohne die gezielte Arbeit und Argumentationen des DEUVET bei den verschiedenen zuständigen Ministerien und Behörden hätte das Rote 07er-Kennzeichen in der bislang genutzten Form schon lange nicht mehr existiert. In einzelnen Bundesländern erhielten klassische Fahrzeuge mit einem Alter von 20 Jahren schon in der Vergangenheit von den Zulassungsbehörden kein Rotes 07er-Kennzeichen

    Nun hat der Bundesrat die Reißleine gezogen. Das Wehklagen ist zwar verständlich – Verluste lieb gewonnener Einrichtungen und Möglichkeiten sind immer mit Trennungsschmerz verbunden -, doch niemand, der sich in den vergangenen zehn Jahren tiefer gehend mit der Materie befasst hat, kann ernsthaft überrascht sein. Eine Vereinheitlichung der Baujahresgrenze war unabdingbar. Denn mit der Einführung des H-Kennzeichens wurde der Begriff des Oldtimers auf 30 Jahre festgelegt (siehe hierzu auch Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2003, Az. 6 A 256/01).

    Die Legislative hat ihre Entscheidung getroffen. Dem DEUVET obliegt es jetzt, die Exekutive – welcher die praktische Umsetzung der Vorgaben obliegt – mit Informationen bezüglich des Roten 07er-Kennzeichens zu versorgen. Denn: Noch ist die Zuteilung möglich, das endgültige Aus wird erst für März 2007 erwartet. Bis dahin aber könnten Besitzer klassischer Fahrzeuge bis zu einem Alter von 20 Jahren ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen beantragen. Ein Unterschied zwischen 07er- und H-Kennzeichen besteht weiterhin in Bezug auf Nutzung und Zulassung von mehreren Fahrzeugen.

    Augenblicklich gibt es in Deutschland übrigens 150.000 H- sowie 40.000 Rote 07er-Kennzeichen.

    Oldtimer-Besitzer, die ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen nach den bisherigen Bestimmungen der Zulassungsverordnung haben, dürfen dieses auch nach der Änderung auf 30 Jahre behalten, selbst wenn ihr Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt ist (Besitzstandswahrung).

    Der DEUVET empfiehlt also, die dementsprechenden Fahrzeuge schnellstens bei den Zulassungsbehörden vorzuführen und ein Rotes 07er-Kennzeichen zu beantragen.


    Abschließend noch ein paar Erklärungen zur Entwicklung der Entscheidung:

    Bevor das H-Kennzeichen eingeführt wurde – das war übrigens 1997 unter dem damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann – gab es Diskussionen darüber, ob die Altersgrenze nun auf 25 oder gar 35 Jahre festgelegt werden sollte. Die dann angewandte und umgesetzte 30-Jahre-Regelung war ein politischer Kompromiss, für den der DEUVET allerdings zahlreiche handfeste Argumente lieferte.

    Aus dieser damaligen Entscheidung erklärt sich nun teilweise die Anhebung der Altersgrenze für die Erteilung des Roten 07er-Kennzeichens auf 30 Jahre. Wäre damals die Entscheidung beim H-Kennzeichen für die 35 Jahre gefallen, dann hätte der Vorschlag, die Altergrenze für das Rote- 07er-Kennzeichen auf 25 Jahre festzuschreiben – wie es auch der auf der DEUVET-Generalversammlung im März 2005 als Vorschlag entschieden wurde –, eine Chance gehabt. So aber waren den Politikern 20 Jahre zu wenig „alt“. Auch deshalb fiel die klare Entscheidung des Bundesrates für eine gemeinsame 30-Jahre-Regelung aus.

    Hinzu kommt: Diejenigen, welche die Rote 07er als Möglichkeit gesehen haben, ihr stark restaurierungs- oder wenigstens pflegebedürftiges Fahrzeug im Alter von 20 Jahren oder mehr günstig durch die Lande zu fahren, sind jetzt unter denen, die mit am lautesten aufheulen. Doch gerade sie haben die Verbandsarbeit nie unterstützt. Im Gegenteil: Deren Handeln hat wohl auch zum schlechten Image des 07er-Kennzeichens beigetragen. Mit 07er-Kennzeichen fuhren in den Augen vieler Verkehrsteilnehmer vor allem minderwertige Autos herum. Und dieses Image hatte sich auch bis in die politischen Instanzen herumgesprochen.

    Ziel muss es sein, denjenigen, die einen Youngtimer aus „hehren“ Absichten bewegen und pflegen (also mit Enthusiasmus und der Absicht, technisches Kulturgut zu erhalten und nicht aus reinen und offensichtlichen Gründen der praktischen Kostenersparnis), Schutz und die notwendige Unterstützung zu geben.

    Dafür wird sich der DEUVET auch weiterhin einsetzen.


    Weitere Informationen zu diesem und zu anderen Themen finden Sie unter https://caprihome.de/www.deuvet.de

    Mit freundlichen Grüßen
    Werner Merfels
    DEUVET

    Hi

    der Marktwert spiegelt absolut das nicht nieder wie der reele Markt ist! Zumindest nicht in Sachen RS!

    Beispiel Note 4 entspricht:

    Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
    Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. restaurieren).

    Mein RS ist nicht fahrbereit und trotzdem hätte ich letztes Jahr locker 6000Euro dafür bekommen können.

    Ein perfekter RS erzielt auch mindestens 20.000Euro....die Käuferschicht für RS ist da. Die Interessenten haben meist ein Alter wo Haus bezahlt ist,Kinder aus dem Haus,gute Stellung im Beruf, da spielt keine große Rolle,sondern einfach nur seinen Jugendtraum zu erfüllen.

    Gruss
    Carsten

    Hi

    ich habe zwar eine unbefristete 07er Nummer,aber sollte die mir entzogen werden,wäre das sehr hart!

    Der Staat macht es sich wieder einfach,anstatt die Leute zu bestrafen die das Kennzeichen mißbrauchen wird die 07er einfach entzogen...ist ja auch das Einfachste!! Und die Leute die es sinnvol nutzen,werden bestraft!

    Die Meinung das man den/die Capri´s auf Saison fahren könnte,finde ich nicht passend!!

    Frage: Soll ich meinen Mako mit 4,9 l Hubraum ohne Kat für 3 Monate Saison zulassen? Was mach ich dann mit dem 2.8i und dem 2.3er Turbo!? Jedes Jahr einen Capri für 3 Monate fahren!? Was soll das?! Das heißt das ein Capri immer über 2 Jahre steht!! Na prima!!

    Ich bin zum Beispiel den 2.8i vielleicht 3 mal gefahren im Jahr 2005!!

    Was bringt mir das H-Kennzeichen,wenn ich sowieso nicht viel mehr wie 5 Ausfahrten mache und beim H-Kennzeichen nur ein Fahrzeug fahren dürfte.

    Ich habe gestern diese Info bekommen:

    ich hab' mir eben beim DEUVET die DEUVET-Info Februar 06 heruntergeladen. In der zitierten Bundesrats-Sitzung Nr. 819 vom 10.2.06 wurde nicht über das rote 07er Kennzeichen abgestimmt. Ich habe mir extra beim Bundesrat das Sitzungsprotokoll und die Beschlüsse heruntergeladen, es wurde nicht mal drüber diskutiert.

    Neben vielen kleinen Präzisierungen und Korrekturen (z.B. ist jetzt klargestellt, daß man an einem zugelassenen Auto keine roten Nummern anbringen darf -wozu auch?- und daß für die Zuteilung von Diplomatenkennzeichen ausschließlich der Bund und nicht die Länder -die schliesslich keine diplomatischen Vertretungen besitzen- zuständig ist) gab es auch ein paar interessante Dinge: Erstens ab 1.1.07 die Verlängerung der maximal zulässigen Stillegungsfrist auf 7 Jahre und zweitens ab 1.1.07 die Gleichstellung von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS & Co. - man kann in Zukunft alles (auch H-Kennzeichen-Gutachten, Räder eintragen lassen usw.) bei jedem anerkannten Kfz-Gutachter machen lassen.

    Wie gesagt: Keine Änderungen beim H-Kennzeichen und keine Änderungen bei der orten 07er-Nummer. Auch keine Diskussion darüber.

    Es gab auch schließlich wesentlich wichtigere Dinge zu diskutieren, zum
    Beispiel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
    Au Weia!


    Das gute ist das endlich nicht nur der Tüv H-Kennzeichen und Co machen dürfen!!

    Gruss
    Carsten

    Hallo

    hab den Wagen nun zuhause. Die Karosse ist tot....der wird geschlachtet.

    Die Fahrerseite konnte ich mir bei der ersten Besichtigung nicht ansehen,Wagen war ganz eng an die Wand geparkt. Rausschieben am Tag der Besichtigung war nicht auf die schnelle,da Bremse fest.

    Ich war mir schon recht sicher,das ich den Wagen schlachte wenn ich den kaufe.

    Die Fahrerseite ist Katastrophal...hab selten soviel Rostfraß gesehen,das ist schon sehenswert.

    Ein Schnäppchen war der Wagen nicht,aber drauflegen werde ich nicht,sind ein paar Teile dabei gewesen, die ich für mich behalte und ein Teil verkaufe ich dann.

    Evtl. bekommt Raoul am Montag Infos zum Wagen.


    Gruss
    Carsten

    Hallo

    Lampen --> Doppelscheinwerfer
    Stoßstangen--> kurze Ecken in chrom wie der 72er RS hatte...normal müßten da schwarzen Ecken sein

    Haube--RS--breiter Auschnitt

    Holger: Sicher bin ich mir nicht..das ist kein normaler RS...wohl ein Versuchswagen oder Testfahrzeug!? Wenn der Wagen zuhause ist kann ich mehr nachforschen.

    Gruss
    Carsten

    Hi

    rechte_seite_01_klein2.jpg

    habe mir noch einen weiteren Capri gekauft. Das seltsame an dem Wagen ist das das Typenschild defintiv vom RS ist! Auch die Innenausstattung,Felgen,Hinterachse,Einblattfedern RS sind.

    Warum ist das Batterieblech auf der falschen Seite!? (Thomi hatte schon mal den Gedanken,das der Wagen evtl. mal eine Lucas-Einspritzung hatte)


    Erstbesitzer waren für 2 Jahre die Ford Werke Köln... (weiß Raoul was,oder kann er was in Erfahrung bringen?)

    Warum hat der Capri,wenn er ein RS war keine ausgestellten Kotflügel!?

    Im Wagen ist ein 2.0l V6 drin...eingetragen im Zweitbrief ist ein 1700er V4!?

    Alles seltsam...war es wirklich mal ein heißer Capri,der zurück gerüstet wurde!?

    Morgen hol ich den Wagen ab...bei der ersten Besichtigung konnte ich den Wagen nicht genug inspizieren.

    Bilder vom Capri auf meiner http://www.fordcapri.de


    Gruss
    Carsten

    Hallo

    kann man wenn man einen Zweitbrief hat,eine Kopie vom Erstbrief beim KBA anfordern oder andere Infos?

    Es geht dadrum: Es gibt in einem Fahrzeug Eintragungen (kleinerer Motor),die zum Typenschild nicht passen!! Würde nun wissen wie der alte Brief mal ausgesehen hat.

    Gruss
    Carsten