Hallo
Ich möchte Euch hier mal eine Mitteilung weitergeben, die ich heute vom DEUVET bekommen habe. Wer es sich selbst ansehen möchte, kann unter folgendem Link die Pressemitteilung finden: https://caprihome.de/www.bmu.de/pressemitteilungen.
Hintergrund des Ganzen ist der Bundesratsbeschluß vom 21.09., in der die Aufnahme von Oldtimern (H- und 07er Kennzeichen) sowie von Fahrzeugen mit ger. Kats vor Euro 1 in den Ausnahmenkatalog verabschiedet worden ist.
Hier der Text:
"Bundeskabinett beschließt Änderung der Kennzeichnungsverordnung
"Grüne Plakette" auch für US-Kat
Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) beschlossen. Auch Pkw mit älteren Katalysatoren ("US Norm") sollen eine grüne Plakette erhalten, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.
Bereits seit dem 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits diese geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker oder Anlieger von Fahrverboten auszunehmen.
Mit der heute beschlossenen Änderung der Kennzeichnungsverordnung sollen auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation, die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette bekommen. Dies war bislang nicht vorgesehen. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben.
Das Bundeskabinett ist heute dem Beschluss des Bundesrates vom 21. September gefolgt. Die Länderkammer hatte einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom Juli dieses Jahres mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Oldtimer, die ein "H"- oder "07"-Kennzeichen führen, vorgesehen würde. Um diese zusätzliche Forderung des Bundesrates mit dem europäischen Recht vereinbar zu gestalten, wurde zusätzlich eine Gleichwertigkeitsklausel für Oldtimer aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgenommen. Deswegen muss der Bundesrat dieser erweiterten Fassung der geänderten Verordnung erneut seine Zustimmung erteilen, bevor sie in Kraft treten kann. "
Die nun nochmals nötige Zustimmung des Bundesrates sollte jetzt nur eine Formalie sein, dann ist es amtlich.
Beste Grüße
Ralf