Beiträge von r17

    Hallo, Christian

    Zu dem Thema hatte ich hier schon mal ein Angebot gemacht. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß zwar auch sicher das eigentliche Sitzpolster nicht mehr das Beste ist, aber das Hauptproblem der Sitze die gebrochenen Federdrähte, mit denen die eigentliche Sitzfläche im Rahmen aufgehängt ist, sind. Ich denke, Du wirst dasselbe finden, wenn Du Deine Sitze zerlegst.

    Ich habe mir damals einen Satz Federdrähte für beide Vordersitze anfertigen lassen. Der Sattler hat dann drei Sätze gefertigt, obwohl ich nur einen bestellt hatte. Bei einem Satzpreis von 200 € war ich auch nur bereit, meinen Satz abzunehmen. Die anderen beiden wird er wohl noch haben, ich hatte das Ganze mal im alten Forum unter Angebote eingestellt. Wenn Du Interesse hast, melde Dich per Mail, ich stelle dann einen Kontakt her.

    Viele Grüße Ralf

    Hallo Zusammen

    Nur als Ergänzung: grundsätzlich gab es Bestandsschutz, aber dieser bezieht sich dann auf ein bereits auf 07er zugelassenes Fahrzeug. Das war in erster Linie ein Thema bei der Einführung, weil dadurch Fahrzeuge, die jünger als 30 waren, weiterhin auf der 07er eingetragen bleiben konnten. Heute gibt es dann (leider wieder abhängig vom Bundesland) Bestandsschutz bei Umzug, Ummeldung usw.

    Bestandsschutz in dem Sinne, daß jemand, der bereits Fahrzeuge jünger als 30 Jahre auf seiner 07 eingetragen hatte, aus diesem Grunde weitere Fahrzeuge unter 30 Jahren eintragen lassen konnte, gab es offiziell nie!

    Das nur als Anmerkung. Weitere Infos unter http://www.deuvet.de/.

    Viele Grüße

    Ralf

    Hallo, nochmal

    Ich muß das Thema nochmal auskramen.

    Die Achse ist jetzt einbaufertig, die Trommeln haben sich mit ein paar Schlägen an den richtigen Stellen dann doch überreden lassen.

    Leider fehlt mir noch eine Angabe zu den unterschiedlichen Nummern, die ich im ersten Beitrag genannt habe. Hat keiner von Euch Unterlagen?

    Außerdem ist mir aufgefallen, daß die Trommeln laut Teilekatalog mit einer Senkkopfschraube auf der Nabe fixiert werden. Jetzt habe ich an den Trommeln beider Achsen, die ich habe, gar keine Löcher dafür gefunden, wohl ein Loch mit Gewinde in der Nabe. Ist diese Befestigung ab eine bestimmten Baujahr weggefallen? Laut meinem Katalog sollen die Schrauben ab 11/68- verbaut sein, also keine Begrenzung.

    Mir ist schon klar, daß die Trommeln mit den Radschrauben festgezogen werden, trotzdem interessiert es mich.

    Viele Grüße

    Ralf

    Hallo, Daniel

    Da ich mich auch gerade dahingehend erkundigt habe, hier die Antwort eines Autopolsterers:

    Nur grundiert oder gefüllert ist schlecht, da beides auf Dauer Feuchtigkeit ziehen kann.

    Lackiert ist ok, allerdings braucht der Lackierer natürlich nicht Wert auf das letzte Finish legen, da die Oberfläche zwecks besserer Kleberhaftung wieder angeschliffen werden muss. Der Lack bietet dann Schutz gegen Feuchtigkeit und mögliche Unterrostung von den Rändern her.

    Viele Grüße

    Ralf

    Hallo

    Das mit dem Hammer habe ich schon durch.
    Die Achse hat leider ca. 8 Jahre unbewegt in einem Montageständer gehangen.

    Ich werde wohl nochmal versuchen, sie mit dem Hammer zu überreden.
    Mit Rostlöser fluten ist schwierig, man bekommt ihn nicht an die Stellen, wo er hin muß, nämlich die Laufflächen der Trommeln.

    Viele Grüße
    Ralf

    Hallo zusammen

    Ich habe jetzt beim Zerlegen und Überholen der Hinterachse (Capri 1 2,3L EZ 8/72, 3,22er Hinterachse) gefunden, daß ich wohl nicht der Erste war.
    Zum Ersten sind 2 verschiedene Bremstrommeln montiert gewesen, einmal 71EB1126BB (sollte die Richtige sein), auf der anderen Seite 71EB1126BA (finde ich nicht im Katalog.
    Die Maße scheinen erstmal gleich zu sein, kennt einer von Euch die Unterschiede?
    Ich habe übrigens den Wagen nie gefahren, sondern abgemeldet Anfang der 90er übernommen und von ein paar Jahren zerlegt und mit der Restaurierung angefangen, kann also nicht sagen, wie er mit den Trommeln bremst.

    Außerdem habe ich nach mühevollem Abziehen des Lagers von der einen Halbwelle unter dem Lagersitz eine ca. 2 cm lange und in der Mitte ca. 3 mm tiefe Nut in der Welle gefunden. Ich denke, daß die dort nicht hingehört, sondern von einem "technischen Spezialisten" beim Lagerwechsel mit der Flex dort reingesägt wurde!!! Zumindest läuft sie auch soweit leicht schräg, wie man eine Flex führen würde, wenn man so schlau wäre, das Lager nicht mit einem Abzieher oder einer Presse runterzuholen, sondern abzuflexen!
    Bevor ich jetzt das Lager von der 2. Welle auch mühevoll abziehe, wollte ich nur kurz wissen, ob meine Vermutung stimmt. Dann kann ich wohl beide Wellen direkt in den Schrott schmeißen und versuchen, irgendwie von der 2. Achse die an den Belägen festgerosteten Trommeln herunterzubekommen, um dort die Wellen zu kontrollieren.
    Falls einer einen guten Tip hat, wie man solche an den Belägen festgebackenen Trommeln gelößt bekommt, immer her damit.

    Viele Grüße
    Ralf

    Hallo Zusammen

    Ich habe wie oben gesagt mal eine Frage zu den Querlenkern.
    Und zwar habe ich im Laufe der Zeit diverse Teile für meinen 1b zusammengesammelt, darunter zwei Querlenker.
    Nun unterscheiden sich diese in der Ausführung der Traggelenkaufnahme.
    Ich habe mal ein Bild mit beiden Traggelenkenden angehängt.

    webcapri009qz4.th.jpg

    Der rechte entspricht den Teilen, die in meinem Wagen sowie in einem Geschlachteten eingebaut waren.
    Der Linke entspricht in den Maßen, soweit kontrolierbar, dem Original, ist aber wie gesagt und zu sehen, bezüglich der Traggelenkaufnahme anders aufgebaut.
    Entstammt der Linke ggf. den späteren Baujahren oder waren die Querlenker bis zuletzt so aufgebaut wie der Rechte? Oder ist es nur eine andere Variante?

    Viele Grüße
    Ralf

    Hallo, Bernd

    Sorry, aber alles richtig bis auf den letzten Satz.
    Die Zündspule wird für den Anlaßvorgang über den Kontakt des Magnetschlters direkt auf 12 V gelegt, damit eben diese 12 V während des Startvorgangs für besseres Startverhalten zur Verfügung stehen. Auf der Hochspanungsseite ergibt sich somit eine ca. 50 höhere Spannung als im Normalbetrieb über den Widerstand. Damit dann auch ein sicherer und kräftigerer Zündfunke.
    Für Dauerbetrieb reichen die meinetwegen 8 V, die über dem normalen Weg ankommen. Dauerbetreib mit 12 V wäre für eine Spule, die für den Betrieb mit Vorwiderstand ausgelegt ist, nicht so toll.

    Wenn, wie Du sagst, die Spannung im Anlaßvorgang auf 8 V zusammenbrechen würde, wäre es nichts mehr mit Anlassen, weil der Anlasser den Motor nicht durchdrehen könnte.

    Viele Grüße
    Ralf

    P.S.: Nach Bremen werde ich wohl nicht kommen, vielleicht kannst Du die bewußte Seite ja im März nach Kirchheim mitbringen (ich meine es war 644)

    Hallo,

    ist interessant, habe ich ja ein Wespennest getroffen.

    Zu:
    "Interessanter wäre da die Aufteilung:

    Wieviele Capri 1-A
    Wieviele Capri 1-B
    Wieviele Capri 2
    Wieviele Capri 3"

    nur soviel, daß die Aufstellung des KBA nach Typschlüsselnummern unterteilt ist, daraus geht sehr wohl hervor, wieviele 1A, 1B, 2 und 3 mit welcher Motorisierung jeweils vorhanden sind.

    Allerdings richtigerweise nicht die Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen. Außerdem auch nicht (nur der Vollständigkeit halber) die Fahrzeuge, die nach längerer Abmeldung (früherer Brief verfallen) wieder zugelassen wurden oder die importiert wurden und bei denen in der Typschlüsselnummer "0000" eingetragen ist, die fallen auch unter Sonstige.
    Außerdem hat ein auf 2,3 l umgebauter ehemaliger 1,3er wohl auch weiterhin die Typschlüsselnummer des 1300ers.

    Trotzdem bleibe ich dabei (wie zuvor bereits gesagt), die CCD-Mitglieder zahlen einen Clubbeitrag und von diesem werden solche Dinge wie die Anfrage finanziert, daher sollte das Ergebnis auch nur den Mitgliedern zugänglich sein.
    Ich leite selbst einen kleinen Club (andere Marke) und wir sind seit Jahren Mitglied im DEUVET, weil wir auch die Dinge, die der Verband erreicht hat (H-Kennzeichen, 07er Kennzeichen, Plakettenbefreiung usw.) nutzen. Leider kann man diese Dinge nicht auf die angeschlossenen Mitgliedsvereine begrenzen.....

    Viele Grüße (und viel Spaß bei der weiteren Diskussion)
    Ralf

    Hallo

    Die Zahlen von 2008 wird es exclusiv für CCD-Mitglieder in einer der nächsten Ausgaben der Clubzeitschrift "Capri Aktuell" geben.

    Oder Du mußt Dich auch an das KBA wenden und die entsprechende Gebühr entrichten (Tip am Rande: dafür kannst Du Dir mehrere Jahre Mitgliedschaft im CCD leisten, falls Du noch kein Mitglied bist).

    Frohes neues Jahr
    Ralf

    Hallo Zusammen

    Ich habe den Ersatzteilkatalog für Capri 1 in Kopie.
    Exact den Ford Capri E-Teil-Katalog 2. Ausgabe 1972.

    Jetzt ist mir, als ich mir Details der Benzinversorgung ansehen wollte, aufgefallen, daß mir die oben genannte Seite mit der Explosionszeichnung Tank/Benzinleitungen fehlt.
    Es wäre schön, wenn jemand die Seite 644 (ist im Band 2) einscannen und mir per Mail zusenden könnte. Meine Mailadresse steht im Profil.

    Beste Grüße
    Ralf

    Edit: Oder auch per Fax an 02802/800804

    Hallo nochmal

    Jetzt sollte es amtlich sein, der Bundesrat hat am Freitag, den 30.11., in seiner 839. Sitzung unter TOP 41 der nochmals leicht geänderten Kennzeichnungsverordnung zugestimmt.
    Diese nochmalige leichte Änderung bezog sich darauf, daß ein Passus für die Gleichbehandlung von Fahrzeugen aus EU-Staaten eingefügt werden mußte. Wen es interessiert, siehe auch https://caprihome.de/www.bundesrat.de, dort unter der 839. Sitzung suchen.

    Damit sind nun Oldtimer mit H- und 07er Kennzeichen von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommen und somit auch von den entsprechenden Fahrverboten.
    Bei den Vor-Euro-1-Fahrzeugen sieht es so aus, daß die Schlüsselnummern 01, 02 und 77 jetzt den Euro-1-Fahrzeugen gleichgestellt werden, d.h. eine grüne Plakette erhalten können.

    Beste Grüße
    Ralf

    Hallo

    Ich möchte Euch hier mal eine Mitteilung weitergeben, die ich heute vom DEUVET bekommen habe. Wer es sich selbst ansehen möchte, kann unter folgendem Link die Pressemitteilung finden: https://caprihome.de/www.bmu.de/pressemitteilungen.
    Hintergrund des Ganzen ist der Bundesratsbeschluß vom 21.09., in der die Aufnahme von Oldtimern (H- und 07er Kennzeichen) sowie von Fahrzeugen mit ger. Kats vor Euro 1 in den Ausnahmenkatalog verabschiedet worden ist.

    Hier der Text:
    "Bundeskabinett beschließt Änderung der Kennzeichnungsverordnung
    "Grüne Plakette" auch für US-Kat

    Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) beschlossen. Auch Pkw mit älteren Katalysatoren ("US Norm") sollen eine grüne Plakette erhalten, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.

    Bereits seit dem 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits diese geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker oder Anlieger von Fahrverboten auszunehmen.

    Mit der heute beschlossenen Änderung der Kennzeichnungsverordnung sollen auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation, die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette bekommen. Dies war bislang nicht vorgesehen. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben.

    Das Bundeskabinett ist heute dem Beschluss des Bundesrates vom 21. September gefolgt. Die Länderkammer hatte einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom Juli dieses Jahres mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Oldtimer, die ein "H"- oder "07"-Kennzeichen führen, vorgesehen würde. Um diese zusätzliche Forderung des Bundesrates mit dem europäischen Recht vereinbar zu gestalten, wurde zusätzlich eine Gleichwertigkeitsklausel für Oldtimer aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgenommen. Deswegen muss der Bundesrat dieser erweiterten Fassung der geänderten Verordnung erneut seine Zustimmung erteilen, bevor sie in Kraft treten kann. "

    Die nun nochmals nötige Zustimmung des Bundesrates sollte jetzt nur eine Formalie sein, dann ist es amtlich.

    Beste Grüße
    Ralf

    Hallo

    Es ist richtig, am 21.09. hat der Bundesrat der Plakettenverordnung zugestimmt mit der Änderung, dass Oldtimer im Sinne der neuen FZV (d.h. zugelassen mit H- oder 07er Kennzeichen) von den Fahrverboten ausgenommen werden.
    Dieser Beschluß ging dann zurück zur Bundesregierung, die entweder zustimmen oder das ganze Regelwerk ablehnen kann, aber keinen einzelnen Punkt darin ändern kann.
    Peter Schneider vom DEUVET hat von mehreren Gesprächspartnern die Aussage bekommen, daß die Einspruchsfrist der Bundesregierung am 15.10. abgelaufen ist, ohne daß ein Einspruch gegen die Änderung stattgefunden hat. Somit sieht es derzeit erstmal positiv aus.
    Wir werden die Sache natürlich weiter im Auge behalten, ohne frühzeitige Intervention gegen die Verordnung wäre die aktuelle Änderung überhaupt nicht auf die Tagesordnung gekommen. Ähnliche Problematiken kommen in Zukunft z.B. beim Thema Stickoxide auf uns zu.
    Übrigens hat Peter Schneider mal von einem Politiker eine interessante Aussage bekommen. Dieser sagte sinngemäß Folgendes: Wenn es um Oldtimerthemen geht, meckern nur immer Ihre 32000 Mitglieder im DEUVET, die anderen rund 200000 Oldtimerfans scheinen zufrieden zu sein.

    Beste Grüße
    Ralf

    Hallo

    Ich hatte ja Rückmeldung versprochen. Hier jetzt leider ohne allzuviele positive Nachrichten.
    Nur um die Mühseligkeit zu verdeutlichen: laut Aussage eines Teilnehmers hat es seit Mai (!!!) keine Sitzungen des Verkehrsausschusses gegeben, Neuwahlen und Koalitionsverhandlungen sei Dank.
    Für die Umsetzung der neuen StVZO bzw. dann FZO rechnet man mit mindestens einem Jahr, allerdings ab dem Zeitpunkt, zu dem alle Inhalte abgesegnet sind. So weit sind wir noch lange nicht!! Ich glaube fast, wenn wirklich die 25 Jahre durchkommen, haben alle Fahrzeuge, die heute 20 Jahre alt sind, kein Problem mehr, bis dahin sind sie dann 25...!

    Allgemeine, d.h. für alle Fahrzeuge gültige, Wechselkennzeichen nach österreichischem Muster wird es in Deutschland definitiv nicht geben. Allerdings sind Wechselkennzeichen für Oldtimer noch nicht vom Tisch.

    Im Moment werden Kontakte zu Länderverwaltungen aufgebaut, da viele Vorlagen dort entstehen und wir möglichst beim Beginn Einfluß nehmen wollen. Der Versuch der Änderung eines bereits vorliegenden Entwurfs ist viel schwerer oder gar unmöglich.

    Das ist erstmal das Wesentliche zu dem Thema.
    Beste Grüße
    Ralf