Beiträge von r17

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage an alle, die neuere E-Teil-Kataloge haben als ich (ich habe sie nur vom Capri 1).
    Ich habe von meinem Restaurationsobjekt (Capri 1b 2,3 GT Bj. 72) jetzt den Verteiler zerlegt und überholt. Dabei habe ich gesehen, daß er mal getauscht worden sein muß. Der Motor scheint noch original zu sein.

    Auf dem Verteilergehäuse sind folgende Nummern eingestanzt:
    76ET12100EA, darunter 0231305069, dahinter PFU6.
    Am Gehäuse angebracht ist eine kleine Kunststoffplatte mit dem Ford-Schriftzug. Es handelt sich um einen Verteiler mit innenliegendem Kondensator.

    Vielleicht kann einer von Euch zuordnen, zu welchem Fahrzeug der Verteiler ursprünglich gehörte.
    Ich habe das kleine Problem, daß ich den Wagen nicht fahrbereit bekommen habe und nicht weiß, ob diese Kombination jemals gelaufen ist.

    Vielen Dank und beste Grüße
    Ralf

    Hallo, Carsten

    Kurze Zwischenbemerkung, es soll ja keine Fehlinfo geben.
    Ich bin auch schon einige Jahre im AvD, bis vor kurzem war die HU auch tatsächlich im Beitrag enthalten. Irgendwann im Laufe diesen Jahres habe ich allerdings ein Schreiben bekommen (habs jetzt nicht extra rausgesucht), daß dieser Service leider ersatzlos gestrichen wird. Der Grund sind irgendwelche Wettbewerbs-angelegenheiten.
    Leider hat man den Clubbeitrag nicht um den entsprechenden Betrag gekürzt.....

    Beste Grüße
    Ralf

    Hallo, Alexander

    Leider kann man die Entwicklung des Vorganges nicht direkt verfolgen, da sind wie auf die spärlichen, gefilterten Informationen, die aus den diversen Ausschüssen an die Öffentlichkeit dringen, angewiesen. Außerdem bekomme ich natürlich die Infos, die Peter Schneider über den Stand seiner Gespräche an uns weitergibt. Am 26.11. haben wir wieder eine Beiratssitzung, wenn es was Interessantes gibt, werde ich es hier einstellen.

    Zu Superi…: Das ist tatsächlich das erste Mal, dass ich eine derart negative Rückmeldung über den Vorgang bekomme.
    Über Sinn und Unsinn der Einführung der neuen Unterlagen (eine Wahl hatten die Behörden eh nicht, EU-Vereinheitlichungs-Wahn) kann man sicher streiten, bisher war aber alles entgegen den Erwartungen relativ problemlos abgelaufen.
    Richtig ist, dass man den alten Brief mitführen muss, weil Eintragungen (z.B. abweichende Reifengrößen) nicht übernommen werden und der Halter bzw. Fahrer nachweispflichtig ist.
    Aus eigener Erfahrung und von etlichen anderen Rückmeldungen (u.a. im Forum Oldtimer-Info) habe ich bisher nur gehört, dass die Briefe ab dem 01.10 im Gegensatz zu vorher anstandslos ohne Gebühr ausgehändigt werden. Bei mir war es sogar so, dass ich am 10.10. einen kleinen Anhänger umgemeldet habe, auch dort habe ich den Brief mitbekommen (wäre in dem Fall nicht wirklich nötig gewesen). Die Sachbearbeiterin erklärte, dass die Briefe immer ausgehändigt würden, sobald ein oder mehrere Haltereinträge vorhanden sind, d.h. wenn es keine Neuzulassung ist.
    Sollte es auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden? Armes Deutschland.

    Beste Grüße
    Ralf

    Hallo Leute

    Dieser Beitrag ist zwar schon älter, aber ich schaue nicht so oft bei Euch rein und hier ging einiges durcheinander, das ich mal etwas gerade rücken möchte.
    Kurz zu mir: Der Eine oder Andere (Hallo, Friese!) kennt mich in erster Linie von den CCD-Versammlungen, ich nerve dort schon mal mit DEUVET-Themen. Der Grund: ich bin Beirat im DEUVET für Fahrzeuge ab 1971 und nebenbei Capri 1-Restaurierer, das nur als Erklärung für die folgenden Infos.
    Übrigens haben viele im Verband die Wichtigkeit der Beteiligung der Clubs mit jüngeren Fahrzeugen (sog. "Youngtimer", ich mag den Begriff aber nicht) erkannt, leider ist derzeit die Bereitschaft auf Seiten der Clubs, den Schritt zu tun und dem DEUVET beizutreten, eher gering. Je mehr Vertreter dieser Clubs im Verband mitarbeiten würden, um so mehr könnte sich auch das Gewicht verschieben. Wenn Ihr bedenkt, dass der Fuego-Club (Fahrzeuge Bj. 81-86) seit Jahren Mitglied ist......

    Aber zum Thema 07:
    Am 1. Oktober 05 wurden die neuen Fahrzeugpapiere als Ersatz für Fahrzeugbrief und -schein eingeführt, an den Zulassungsvoraussetzungen, sprich StVZO, hat sich nichts geändert.

    Für diese liegt derzeit ein Entwurf vor, FZV genannt (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). In diesem ist zwar das 07er Kennzeichen enthalten und liegt auch somit im Gesetz vor, d.h. es gibt dann nicht mehr den Wildwuchs wie derzeit, wo jede Zulassungsstelle eigene Regeln entwerfen kann, aber beide Kennzeichen, H- und 07er, beziehen sich auf einen Oldtimerbegriff und der wird mit 30 Jahren definiert.
    Da die Einrichtung von 2 unterschiedlichen Altersgrenzen für H und 07 ebensowenig wie eine 20-Jahres-Grenze zu erreichen sein wird, haben wir auf der GV 04 festgelegt, daß die weiteren Gespräche mit dem Ziel geführt werden, daß eine einheitliche Grenze von 25 Jahren für den Oldtimer erreicht wird. Das erscheint uns der einzige mögliche Kompromiß.
    Um es klar zu sagen: derzeit stehen meines Wissens nach noch die 30 Jahre im Entwurf, die Gespräche laufen noch (im Moment sicher aufgrund der Lage schleppend).
    Auch die von Alter Sachse angesprochene Möglichkeit des Wechselkennzeichens ist zwar wieder angesprochen worden (interessanterweise von Seiten der Bundesländer), allerdings gibt es auch da große Vorbehalte. Sicher wird die Möglichkeit verfolgt, aber der obige Beitrag ist eindeutig zu optimistisch.

    Noch eine Sache muss ich leider relativieren: Bestandsschutz gibt es beim 07er definitiv nicht. Durch einen neuen Verwaltungsakt kann das Kennzeichen ohne weiteres eingezogen werden.
    Wir gehen allerdings davon aus, dass zumindest die Kennzeichen, die unbefristet ausgegeben wurden, nicht eingezogen werden, weil der Aufwand zu hoch wäre. Sicher ist aber auch das nicht. Die berühmte A....karte haben leider alle diejenigen, denen das Kennzeichen befristet zugeteilt wurde, was die Zulassungsstellen immer häufiger machen. Da heißt es dann bei der nächsten Verlängerung einfach: "Tut uns leid....." usw.

    So ich hoffe, der Eine oder Andere hatte Lust, alles zu lesen.

    Ich bin nicht regelmäßig bei Euch drin, aber zu solchen Themen könnt Ihr mich gerne fragen.
    Vielleicht haben wir ja auch mal einen Capri-Club im DEUVET.

    Beste Grüße
    Ralf Geisler

    Hallo, Allerseits

    Hallo erstmal und ich weiß, daß dies kein Teilemarkt ist und es dafür eine eigene Rubrik (Suche/Biete) gibt.
    Trotzdem möchte ich hier mal aus Verzweiflung eine Frage stellen:
    Ich suche einen rechten Außenschweller zur Restaurierung meines Capri 1.
    Da der Originalschweller nicht allzu schlecht ist, würde ich diesen auch mit einem Zubehörteil instandsetzen. Leider ist das Originalteil gerade auf der Oberseite, also im Türausschnitt, ziemlich schlecht. Dort befindet sich aber auch die kleine Einbuchtung, in der das kleine Ford-Schild angebracht wird, wenn man es denn bekommt.
    Links habe ich ein Original-Ford-Teil bekommen.
    Das Dumme ist, daß ich mitlerweile von drei Stellen Zubehörteile angeboten bekommen habe, bei denen die linken die Ausbuchtung haben, die rechten aber nicht! Einer hatte sieben linke mit, aber etliche rechte ohne die Ausbuchtung.
    Sind nur die linken Zubehörschweller entsprechend gefertigt worden?
    Für Tips, wo man etwas entsprechendes noch bekommen kann, wäre ich dankbar (super wäre natürlich ein Originalteil). Die üblichen Stellen, sprich Händler, habe ich schon durch.

    Beste Grüße
    Ralf

    Hallo Allerseits

    Zur Klärung: für Warnblinkanlagen wurde am 01.01.1970 eine generelle Nachrüstpflicht eingeführt, bei EZ vor dem 01.04.1970 ggf. Ausnahme von der Blinkerfarbe hinten (rot statt gelb).
    Das bedeutet, das alle Fahrzeuge aller Baujahre damit ausgerüstet sein müssen. Ist meines Wissens auch das Einzige, für das diese generelle Nachrüstpflicht besteht.
    Für alles andere, z.B. Gurte, gibt es Stichtage, ab wann die Fahrzeuge damit ausgerüstet sein müssen. Für Gurte vorne ist es z.B. der 01.04.1970, für Gurte hinten der 01.05.1979.
    Am Rande: Wenn Fahrzeuge mit EZ vor diesem Datum mit Gurten ausgerüstet sind (z.B. durch Nachrüstung), gilt wiederum die Anschnallpflicht.

    Beste Grüße
    Ralf

    Hallo, Bernd

    Ganz möchte ich Deinen Beitrag so nicht stehen lassen.
    Das 07er Kennzeichen ist gedacht für Probe-, Überführungs- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen.
    Sicher kann man in erster Linie den ersten und dritten Punkt weit auslegen.
    Allerdings sollte jeder, der das Fahrzeug nicht zum genannten Zweck nutzt, und dazu gehört eine Fahrt "wenn man Bock hat" oder zur Arbeit und zum Einkaufen, riskiert, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Das vergessen nämlich die meisten Nutzer des 07er Kennzeichens.
    Die Versicherungen decken natürlich auch nur die oben genannte, vorgesehene Nutzung der Kennzeichens ab. Das wird bei Bagatellen sicher noch kein Problem sein, aber ich möchte nicht in der Haut desjenigen stecken, der einen Unfall mit hohem Sach- oder sogar Personenschaden verursacht und die Versicherung die Chance sieht, ihn aufgrund der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung Regresspflichtig zu machen.
    Das sollte jeder bedenken, der die Vorgaben zur Nutzung des 07ers weit auslegt.

    Die Handhabung ist tatsächlich in jedem Bundesland und dann auch nochmal in den verschiedenen Kreisen unterschiedlich, übrigens auch die erhobenen Gebühren. Dahingehend muß jeder auf seinem zuständigen StrVA nachfragen.
    Die 30-Jahres-Grenze ist mittlerweile leider tatsächlich in einiogen Regionen Fakt, untermauert durch einige (ich meine drei) Gerichtsurteile.

    Soviel nochmal zum 07er-Kennzeichen

    Gruß Ralf

    Hallo Allerseits

    Oben ist ja bereits Bezug auf den Text vom DEUVET genommen worden.

    Kurze Erklärung: ich bin Beirat im DEUVET und habe das Thema in Bezug auf Österreich für jemanden gerade mit dem Vorstand durchgesprochen.
    Eindeutige Aussage: Beim roten 07er sind derzeit aufgrund des bilateralen Abkommens keine besonderen Probleme bekannt. Das Fahrzeug muß natürlich technisch in Ordnung sein und den Vorschriften entsprechen, sonst kann es auch aus dem Verkehr gezogen werden.
    Aber: Das Abkommen gilt ausdrücklich nicht für das rote 06er Kennzeichen, auch nicht für die anfangs als Oldtimerkennzeichen ausgegebenen 06er. Daher ist die Auslandsfahrt damit nicht abgedeckt.
    Kurzzeitkennzeichen sind auch keine Lösung, derzeit erkennt z.B. Italien diese nicht an, bei den anderen Nachbarländern ist zwar nichts derartiges bekannt, aber es ist ein Risiko.
    Außerdem gilt das Kurzzeitkennzeichen immer noch für Probe- und Überführungsfahrten und nicht für Fahrten zu Veranstaltungen. Das kann im Schadensfall schwere Probleme mit der Versicherung geben.

    Gruß
    Ralf Geisler

    Hallo Zusammen

    Ich restauriere derzeit einen Capri 1b 2.3, Bj. 72, und möchte hier dieses Thema nochmal aufgreifen, obwohl ich schon einige von Euch damit genervt habe.
    Ich möchte auch meine Kotflügel schrauben statt schweißen. Allerdings möchte ich es "offiziell" haben (Vollabnahme notwendig), da ich keine Lust habe, bei der Vorführung auf einen Prüfer zu stoßen, der noch weiß, daß Ford in den 70er Jahren vielfach geschweißte Kotflügel hatte.
    Daher habe ich mal beim TÜV-Prüfer meines Vertrauens angefragt, wie es damit aussieht und die Auskunft bekommen, daß sie grundsätzlich geschweißt sein müssen.
    Ausnahme 1: Ford gibt eine Freigabe für geschraubte (vergessen!!!)
    Ausnahme 2: Es gibt eine ABE für Gfk-Kotflügel (wohlgemerkt: Vollersatz für solche aus Blech, d.h. ohne daß ein Teil des Blechs stehen bleibt) oder für Kotflügel aus Alu. Beide Werkstoffe können nämlich auch keine tragende Funktion übernehmen.

    Frage an Euch ist jetzt: Hat einer von Euch eine solche ABE für z.B. Gfk-Kotflügel als Vollersatz? Dann wäre die Eintragung der geschraubten kein Problem und somit offiziell. Ich möchte die Sache dann durchziehen und in der Folge allen anderen zur Verfügung stellen. Wenn jemand sowas hat und für diesen Zweck in Kopie zur Verfügung stellen will, nehmt bitte per Mail Kontakt mit mir auf.

    Gruß Ralf