Hallo Leute
Dieser Beitrag ist zwar schon älter, aber ich schaue nicht so oft bei Euch rein und hier ging einiges durcheinander, das ich mal etwas gerade rücken möchte.
Kurz zu mir: Der Eine oder Andere (Hallo, Friese!) kennt mich in erster Linie von den CCD-Versammlungen, ich nerve dort schon mal mit DEUVET-Themen. Der Grund: ich bin Beirat im DEUVET für Fahrzeuge ab 1971 und nebenbei Capri 1-Restaurierer, das nur als Erklärung für die folgenden Infos.
Übrigens haben viele im Verband die Wichtigkeit der Beteiligung der Clubs mit jüngeren Fahrzeugen (sog. "Youngtimer", ich mag den Begriff aber nicht) erkannt, leider ist derzeit die Bereitschaft auf Seiten der Clubs, den Schritt zu tun und dem DEUVET beizutreten, eher gering. Je mehr Vertreter dieser Clubs im Verband mitarbeiten würden, um so mehr könnte sich auch das Gewicht verschieben. Wenn Ihr bedenkt, dass der Fuego-Club (Fahrzeuge Bj. 81-86) seit Jahren Mitglied ist......
Aber zum Thema 07:
Am 1. Oktober 05 wurden die neuen Fahrzeugpapiere als Ersatz für Fahrzeugbrief und -schein eingeführt, an den Zulassungsvoraussetzungen, sprich StVZO, hat sich nichts geändert.
Für diese liegt derzeit ein Entwurf vor, FZV genannt (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). In diesem ist zwar das 07er Kennzeichen enthalten und liegt auch somit im Gesetz vor, d.h. es gibt dann nicht mehr den Wildwuchs wie derzeit, wo jede Zulassungsstelle eigene Regeln entwerfen kann, aber beide Kennzeichen, H- und 07er, beziehen sich auf einen Oldtimerbegriff und der wird mit 30 Jahren definiert.
Da die Einrichtung von 2 unterschiedlichen Altersgrenzen für H und 07 ebensowenig wie eine 20-Jahres-Grenze zu erreichen sein wird, haben wir auf der GV 04 festgelegt, daß die weiteren Gespräche mit dem Ziel geführt werden, daß eine einheitliche Grenze von 25 Jahren für den Oldtimer erreicht wird. Das erscheint uns der einzige mögliche Kompromiß.
Um es klar zu sagen: derzeit stehen meines Wissens nach noch die 30 Jahre im Entwurf, die Gespräche laufen noch (im Moment sicher aufgrund der Lage schleppend).
Auch die von Alter Sachse angesprochene Möglichkeit des Wechselkennzeichens ist zwar wieder angesprochen worden (interessanterweise von Seiten der Bundesländer), allerdings gibt es auch da große Vorbehalte. Sicher wird die Möglichkeit verfolgt, aber der obige Beitrag ist eindeutig zu optimistisch.
Noch eine Sache muss ich leider relativieren: Bestandsschutz gibt es beim 07er definitiv nicht. Durch einen neuen Verwaltungsakt kann das Kennzeichen ohne weiteres eingezogen werden.
Wir gehen allerdings davon aus, dass zumindest die Kennzeichen, die unbefristet ausgegeben wurden, nicht eingezogen werden, weil der Aufwand zu hoch wäre. Sicher ist aber auch das nicht. Die berühmte A....karte haben leider alle diejenigen, denen das Kennzeichen befristet zugeteilt wurde, was die Zulassungsstellen immer häufiger machen. Da heißt es dann bei der nächsten Verlängerung einfach: "Tut uns leid....." usw.
So ich hoffe, der Eine oder Andere hatte Lust, alles zu lesen.
Ich bin nicht regelmäßig bei Euch drin, aber zu solchen Themen könnt Ihr mich gerne fragen.
Vielleicht haben wir ja auch mal einen Capri-Club im DEUVET.
Beste Grüße
Ralf Geisler