Hi,
soviel ich weiss sieht die Lage bei Oldtimerkennzeichen in Belgien so aus:
Der Halter erklaert per unterschriebenem Formular, dass sein Fahrzeug (Angabe v. Name + Adresse, Fahrzeugtyp, Marke, Modell, Fahrgestellnummer, EZ) aelter als 25 (fuer PKW, Minibus etc.) bzw. aelter als 30 Jahre ist (andere Fahrzeuge ausser Motorraeder) und versichert gleichzeitig, das Fahrzeug nur fuer aehnliche Zwecke zu benutzen wie im Rahmen des deutschen 07er-Kennzeichen definiert (Besuch v. Veranstaltungen, Testfahrten im 25km-Umkreis).
Der Contrôle Technique (= TÜV) entfaellt komplett.
Das Oldtimerkennzeichen beginnt i.d.R. mit dem Buchstaben "O". Zu den erhobenen Steuern kann ich noch nichts sagen (liefere ich aber per Edith nach!). :]
Ich habe uebrigens noch nicht gehoert, dass fuer das Kennzeichen irgendein Oldtimergutachten notwendig waere. Das oeffnet natuerlich Tuer und Tor fuer die Zulassung aller moeglichen Schrottmuehlen und Gehhilfen; dazu passt auch folgendes:
In der Nebenstrasse steht ein Einser-Capri am Strassenrand geparkt: loechriger als jeder Schweizer Kaese, geflickt mit Panzerklebeband, der Alptraum schlechthin. Der Besitzer wurde offenbar schon von der Polizei angeschrieben, weil der TÜV abgelaufen und das Auto schon lange nicht mehr bewegt worden ist. Er hat daraufhin einen handgeschriebenen Brief ins Autofenster gehaengt, in dem er sagt, das Auto sei schon 1998 - vor der "O"-Kennzeichenregelung - als Oldtimer angemeldet worden und habe daher ein normales Kennzeichen und sei als Oldtimer von der TÜV-Pflicht ausgenommen; als Beweis hat er entsprechende Steuerbescheide beigefuegt.
Ich schaue nochmal nach wegen der Oldtimersteuer.
Gruss :wink:
Maik