Ist das allgemein üblich oder regional unterschiedlich gehandhabt? Wenn allgemein, wo hast Du es her bzw. wo kann man es nachlesen? Ich hätte jetzt nämlich mal angenommen, dass man in seiner privaten Garage an seinem Auto arbeiten kann, wie es einem beliebt...
Kann man eigentlich auch, aber nur solange sich keiner dadurch gestört fühlt. Kommt es allerdings zu einer Beschwerde ( ..durch wen auch immer.. ), dann kommt das Ordnungsamt auf den Plan, um der Sache nachzugehen.
Je nachdem, wie genau die Beamten die Sache nehmen, können gegebenenfalls dann so Dinge wie "illegales Betreiben einer Fahrzeug- und Altteileverwertung gemäss Altfahrzeugverordnung" ins Gespräch kommen. Gab vor einigen Jahren im Zuge der Einführung dieser Altfahrzeugverordnung mal so einige kuriose Geschichten, die aber in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurden.
Gruss Dieter