Ist das allgemein üblich oder regional unterschiedlich gehandhabt? Wenn allgemein, wo hast Du es her bzw. wo kann man es nachlesen? Ich hätte jetzt nämlich mal angenommen, dass man in seiner privaten Garage an seinem Auto arbeiten kann, wie es einem beliebt...
Dieter SGT hats ja im Grunde schon gesagt.
Bin auch kein Jurist und liege jetzt sicherlich auch nicht ganz richtig.
Aber, das sollte eigentlich in jedem Bundesland gleich sein und steht glaube ich in der Bauordnung.
Wird nur unterschiedlich vom Bauamt bewertet.
Irgendwann wurde ja wohl " hoffentlich" eine Baugenehmigung beantragt und da steht dann die beabsichtigte Nutzung der Garage drin.
Meines Wissens darf eine Garage nur zum abstellen eines Pkws benutzt werden.
Allenfalls kleinere sachen wie Flüssigkeiten auffüllen und Pflegearbeiten sind dann zulässig.
Auch eine Hebebühne darf da hinein wenn ich mir damit das Reifenwechseln erleichtern will.
Wenn die Garage aber zu einer Werkstatt wird, muss eine Nutzungsänderung beantragt und genehmig werden.
Genauso wenn eine Garage als Gartenhaus oder Partybude genutzt werden soll.
Gartenhaus wird wohl möglich sein, aber Partybude oder Werkstatt schon aus Immissionsgründen in den wohl allermeisten Fällen nicht.
Darum, immer gut mit den Nachbarn stehen.