ZitatOriginal von Steve
Ne, als Privatmann muss man weder eine Gewährleistung geben, noch ausschließen.
Das scheint so´n Trend zu sein bei ebay. Sachmängelhaftung ausschließen. Das hat wahrscheinlich irgendwann mal einer angefangen, ein andrer hat´s gesehen, übernommen usw... Jetzt machen´s alle.
Steve :sonne:
Hi Steve.
Wenn du dich da mal nicht täuscht.
Auch wenn du als Privatmann einen Gegenstand verkaufst. gibst du ganz automatisch eine Garantie von 2 Jahren auf Mängelfreiheit.
Gerade, auch auf Mängel, die du gar nicht wissen kannst.
Der unterschied zu einem Gerwerblichem Händler, liegt nur darin, das du als Privatverkäufer die Haftung für mängel zeitlich beschränken, oder ganz ausschliessen kannst.
Das kann ein Gewerbetreibender nur bei bei einem Verkauf an einen anderen Gerwerbetreibenden.
Da meine Frau und ich ein Gewerbe angemeldet haben, müste ich wenn ich z.b. mein vergammeltes Winterauto an einen Privatmann verkaufen würde, mindestens 1 Jahr Garantie geben. ![]()