Alfawuerstl: Das ist so auch nicht richtig. Bestandsschutz bedeutet nur, daß ein Auto das bisher auf 07 zugelassen war, bei einem Halterwechsel wieder mit 07 zugelassen werden kann ohne daß ein neues Gutachten erforderlich wird. Es gibt dann aber in jedem Fall eine andere 07-Nummer. Es bedeutet keinesfalls daß jemand der ein Auto kauft daß mit 07 zugelassen war, automatisch ein 07er Kennzeichen erhält. Der muß, wenn er bisher noch keine 07 hatte, erst alle Unterlagen vorweisen (Führungszeugnis usw. je nach Landkreis verschieden). Und das war ja wenn ich das richtig verstanden habe, die Frage. So einfach nur ummelden und per Handauflegen die 07 bekommen geht nicht.
Gruß Flodder :wink:
