grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass die Bremsanlage nicht eingetragen werden muss,
da sie in anderen Fahrzeugen in Serie verbaut ist.
Diese Tatsache erleichtert nur die Eintragung, aber jede Änderung an der serienmäßig verbauten Bremsanlage ist abnahmepflichtig. Natürlich wird das in aller Regel niemandem auffallen, aber legal ist es deswegen trotzdem nicht. Diese Diskussion habe ich mit dem TÜV schon in allen Details geführt, deswegen musste bei mir auch im Zuge des Motorumbaus auf 2.8 die entsprechende Bremsanlage mit eingetragen werden. Die gehört zwar zu entsprechend motorisierten Fahrzeugen, war aber in meinem speziellen Auto nicht ab Werk verbaut, daher eintragungspflichtig.