Zitat
Wenn Du auf dem Kaufvertrag den Vermerk hast, dass es sich um "präferenzbegünstigte EG Urspungswaren" handelt, bezahlst du die 10% Steuer nicht, sondern nur die Mwst.!
Auch nicht völlig richtig, Tim - laßt es uns mal ganz kompliziert machen :grins2:
Reinschreiben kannst Du in den Vertrag was immer Du willst, das ganze zieht nur wenn die Ware auch tatsächlich EU-Ursprung hat ! Bei Schweizer Autos dürften das nur Capris ab Bj. 1973 sein. Davor kamen die schweizer Autos meines Wissens aus englischer Produktion (daher haben diese Einser auch Kent-Motoren und keine V4). England gehörte aber nicht zur EG (der heutigen EU) sondern zur EFTA, das war quasi die Konkurrenz, erst 1973 hat sich das geändert. Daher sind schweizer Einser vor '73 eben keine EU-Ursprungsware, und schon zahlst Du wieder brav Deine 10% Steuer. Bei jüngeren Autos gilt das was Du gesagt hast, dann entfällt der Zoll. Allerdings weiß das nicht jeder Zöllner, speziell die Ösis die meinen abgefertigt haben waren da genauso inkompetent wie unkooperativ. Also am besten vorher einen Grenzübergang auswählen und dort vor Ort absprechen was die haben wollen.
Gruß Flodder :wink: