Also normalerweise bekommst Du von der Versicherung die anfallenden Reparaturkosten bezahlt. Ausnahme: Die Kosten liegen über dem Zeitwert des Autos (sogennanter wirtschaftlicher Totalschaden). Bei unseren alten Autos ist das ja leider meistens der Fall. In dem Fall hast Du nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert, d.h. auf den Betrag den ein vergleichbares Auto kosten würde, abzüglich des Restwerts (Du kannst ja noch Teile des Unfallautos verwerten oder verkaufen). Da liegt dann auch schon wieder das Problem, denn unsere Autos tauchen in keiner Schwacke, DAT oder sonstigen Liste mehr auf. Sehr hilfreich ist in dem Fall ein Wertgutachten, allerdings sollte das nicht älter als 2 Jahre sein. Wenn Du also einen wirklich hochwertigen Capri hast solltest Du das Geld inverstieren und alle 2 Jahre ein Wertgutachten machen lassen. Bei einem eher durchschnittlichen Auto wie es wohl die meisten von uns fahren lohnt sich das wohl eher nicht da diese Gutachten ziemlich teuer sind. Mit einem älteren Auto, auch wenn es noch so gut gepflegt ist, ist man bei einem Unfall normalerweise halt immer der gekniffene.
Gruß Flodder :wink: