Ich hab diese Aktion schon durch, damals gings um ein Golf Cabrio, was aber keine Rolle spielt. Grundsätzlich brauchst Du zur Wiedererlangung der Papiere eine eidesstattliche Versicherung des letzten Besitzers, daß die Papiere verloren gegangen sind. Wenn der Wagen schon Dein Eigentum ist, kannst Du diese auch selbst abgeben, solltest Dein Eigentum an dem Wagen aber nachweisen können z.B. durch einen Kaufvertrag. Eine eidesstattliche Versicherung ist aber nicht irgendein Wisch den man mal eben selber auf ein Stück papier krakelt, sondern muß entsprechend behördlich beglaubigt sein. D.h. entweder Du gehst zu einem Notar, oder Du gibst diese Versicherung (wie in meinem Fall geschehen) direkt bei der zuständigen Verkehrsbehörde (Zukassungsstelle) bei der zuständigen Person (meistens der Dienststellenleiter) ab, wo man Dich noch freundlich belehrt was im Falle eines Meineids auf Dich zukommt. Das ist dann schonmal die halbe Miete. Trotzdem könnte es ja sein daß noch jemand anderer Ansprüche auf das KFZ geltend machen möchte, deswegen wird der Brief im entsprechenden Bundesblatt aufgeboten, sprich Dein Anspruch auf die Papiere wird dort für eine bestimmte Zeit veröffentlicht. Ich weiß jetzt nicht mehr ob es 2 oder 4 Wochen lang waren. Wenn sich in der Zeit keiner meldet und ebenfalls Eigentumsansprüche einfordert, stellt man Dir neue Papiere aus. Wenn Du den Wagen dann direkt zulassen willst, brauchst Du natürlich noch die üblichen Dinge (Versicherungsnachweis, TÜV, usw.). Also recht kompliziert und auch nicht umsonst, aber so läufts.
Gruß Flodder