Sagen wir mal so , als ich die DE´s eingebaut und hatte und beim TÜV war bekam ich folgende Auskunft ( und das sogar bei verschiedenen Prüfern und Prüfstellen ) . Eintragung NICHT notwendig weil die Scheinwerfer eine E-Nr. haben spricht eine Bauart Zulassung haben und außerdem die selbe Form/Größe und Einbauort wie die originalen haben . Das einzige was noch kontrolliert wurde war ob man die Scheinwerfer auch einstellen kann . H-Kennzeichen habe ich zwar (noch) keine , aber das ist ursprünglich nur wegen der 17"-Bereifung . Da es die DE´s seit 1984 ( die schwarze Variante ) gibt zählt es bei mir als zeitgemässer Umbau. Da die H4-Scheinwerfer ja noch älter sind wird das da vermutlich genauso laufen .
Gruß Jürgen