Wie schon gesagt , ist die Sache stark abhängig vom Prüfer . Es gibt zwar einen TÜV-Anforderungskatalog , aber den kann man auch unterschiedlich auslegen . Da die Prüfer unter Umständen rechtfertigen müssen warum , bzw. wie die H-Anerkennung zustande gekommen ist , nehmen manche nur originale ab um allem aus dem Wege zu gehen . Problem dabei ist oftmals das fehlende Detailwissen der Prüfer über die Umbauten . Schriftliche Unterlagen machen zwar was her , aber es ist auch einiges an gefaktem Material unterwegs - im Zeitalter in dem fast jeder einen Computer incl. Farbrucker besitzt also nicht wirklich ein Nachweis. Nur als Beispiel ist zum Beispiel schon seit vielen Jahren eine Kopie von dem Ford-Gutachtenheft im Umlauf in dem die 7,5 x 13 ´er RS-Felgen mit 205´er Reifen drinnen stehen .
Kurzum , der Prüfer entscheidet , und wenn der nicht will dann heißt das nicht automatisch das es wirklich nicht geht . Man muß dann alt den nächsten Suchen und das hat nix mit legal/illegal zu tun sonder liegt an dem Wort "Ermessens-Spielraum" .
Gruß Jürgen