Das geht leider nicht, da die Verkehrsblätter in welchen die Richtlinien veröffentlicht werden urheberrechtlich Geschützt sind. Aber Suchmaschinen helfen da ja häufig weiter! Dann findet man zB schnell folgende Seite:
https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/richtlinie-zur…-von-oldtimern/
Hallo Jonas,
wieso eierst Du so rum. Du hast oben auf "AKE-Arbeitsanweisung für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO (Stand 18.09.2015)" hingewiesen. Diese "AKE-Arbeitsanweisung" kann ja nicht geheim sein. Dein Hinweis auf Google und oldtimer-anwalt-hamburg.de ist Mist.
In dem Link von Dir ist das Datum von 06. April 2011 (Verkehrsblatt 2011, S. 257-263) und da steht: -> "Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen Rahmen dar. Über Detailabstimmungen verständigen sich die zuständigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeuüberwachung (AKE)."
Also von 2011, kennen wir alles schon.
Es gibt einen Anforderungskatalog von 2012 vom TÜV-Süd (Link inside). Das scheint momentan der jüngste zu sein den ich mit GOOGLE finde.
Deine von Dir genannte AKE hat ja Datum 2015, ist also neuer, finde ich aber nicht.
Evtl. hat ja ein Forumsteilnehmer einen neueren Link zur Hand.
Das sind diese kleinen Organisationen: Siehe Bild 1 AKE.JPG
TÜV-Süd ist in Deinem kleinen Bildchen übrigens mit drin und in diesem "AKE" zur Detailabstimmung also involviert.
So:
Habe jetzt noch beim TÜV-Nord angerufen. Nach einigem "Hm, naja, machen wir einen Termin aus, kommen Sie doch mit dem Fahrzeug mal vorbei" gab es den Hinweis, googeln nach Arbeitsanweisung vom TÜV-Süd.
LG
Andreas