Unsere Gesetzgebung in Deutschland hat aber leider nix übrig fürs Tuning, aus dem Grund vergeht mir regelmäßig der Spaß am Schrauben...
so kann man das auch nicht sagen
Tuning ist halt nur bedingt mit dem H-Kennzeichen möglich .
sonst müste es ja ein T-Kennzeichen sein
kann ja auch nicht sein das ein jeder einfach ohne sin und verstand an seinem fahrbahren untersatz rumschraubt und damit durch den öffentlichen verkehr brettert .
daher finde ich den richtlinienkatalog zum erlange des H-Kennzeichens für völlig richtig !
und wer tuning möchte der soll das auf die herkömmliche art und weise druchführen und nicht rum jammern das er dann
kein H-Kennzeichen bekommt .