Du schnappst dir die Gelben Seiten suchst nach Tüv und verlangst das !!!
:director:Fahrzeugvollgutachten
Erklärung :
Durch Vollgutachten nach § 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wird die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften festgestellt, dieses schließt die Feststellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit ein.
Alle Fahrzeuge, für die kein oder kein gültiger Fahrzeugbrief vorhanden ist, benötigen vor der Zulassung ein Gutachten nach § 21 StVZO (so genannte Vollabnahme). Dies kann der Fall sein, wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde oder ein Fahrzeug im Eigenbau hergestellt wurde (z.B. Anhänger).
Zur Vorstellung des Fahrzeugs achten Sie bitte darauf, dass das Fahrzeug sauber und prüffähig ist und insbesondere die Bremsanlage und die Beleuchtungseinrichtungen fehlerfrei funktionieren. Auch die Fahrgestellnummer und das Fabrikschild müssen deutlich lesbar sein. Bringen Sie bitte alle verfügbaren fahrzeugbezogenen Dokumente zur Begutachtung mit (z.B. alter Fahrzeugbrief, ausländische Zulassungsnachweise und ggf. bereits vorhandene Datenblätter des Herstellers).
Nach erfolgreichem Abschluss der Begutachtung erhalten Sie vom Sachverständigen das zur Zulassung erforderliche Gutachten.
Der Onkel am anderen Telefonende wird dir schon einen Preis nennen !!!
Gruß Daniel