Natürlich muss der Motor eingetragen werden!
Ich kann das mit dem "der TÜV-Mensch merkt das nicht" echt kaum noch ertragen.
Klar merkt der TÜVler das nicht, schließlich steht ja auf dem TÜV Bescheid sinngemäß "keine Veränderungen laut Halter". 2.3 mit gestrokter Kurbelwelle auf 2.6er usw usw . Klar geht das, aber spätestens dem Gutachter des Geschädigten wird das im Falle eines Falles auffallen.
Aber zurück zum 2.8er Vergaser.
Den gab es sogar im 1er für die USA (mit 105PS). Wäre evtl. ein Argument.
Besser wäre natürlich ein 2.3 mit 114PS. Da sollte es dann auch keine Probs mit dem H geben. Oder lass den Motor mal überholen (zB beim Thomas Liebl). Kommt auch drauf an, ob Du halt den originalen Motor haben möchtest.