Nein, ich will ganz sicher keinen OHV einbauen, mir gehts eher drum, ob man einen OHV Capri unproblematisch auf OHC umbauen lassen kann.
Hab gerade 2 MkI im Visier, leider OHV geschädigte Autos, aber sonst anscheinend topp.
Mit dem Umbau sollte kein Zeitlimit gegeben sein:
Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB Motor • Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden. Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren - Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle - Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum). - Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbestückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen. • Ausnahmen: - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich). - Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß. - Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten. z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis- Motor-Typ) - In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden. • Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich. Seite 8 von 14 Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden. • Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn: - es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder - ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer- Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen). • Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.
Müsste man wohl mit dem freundlichen TÜV-Menschen vor Ort klären.