......solange der zugelassen ist und TÜV hat dh. Betriebsbereit ist und der auf einem öffendlichen oder privaten Parkplatz nicht verkehrswidrig abgestellt ist..... kann der bis zum nimmerleinstag dort stehen ......es sei den irgendeiner wird aktiv hinsichtlich ...... man macht den Behörden klar das da mit dem Halter was nicht stimmen kann...... wenn der dann aber auffindbar ist u. er seinen "sonstigen" Verpflichtungen nachkommt...... passiert da garnichts.......
Sollte der aber demoliert werden oder vandalismus auftreten ....wird der Halter aufgefordert unter Fristsetzung den Wagen zu entfernen ...... Nach dieser Frist kann die Behörd bzw. das Ordnungsamt den Wagen entfernen........ dann ist er weg u der Halter muss blechen