Beiträge von Diethardt

    Hallo Diethardt,

    soweit ich mich erinnere sind die 5-Gang Tachowellen ein gutes Stück länger...wird also nicht passen mit der 4-Gang Welle...


    Hallo Uwe, der Anschluss passt ja auch nicht.
    Habe ja noch meinen 84er Garagenfund(siehe Galerie) stehen.
    Der hat ein 5 Gang drin. Werde morgen mal die Tachowelle umbauen.

    :winke: Diethardt

    so , um das schöne Thema wieder aufleben zu lassen.
    was lange währt wird gut.

    Getriebeumbau ist heute erfolgt,funzt auch soweit.
    Jedenfalls nicht ganz so schnell und einfach wie gedacht.
    Traverse musste komplett umgebaut werden.Davon stelle ich später auch nochmal Bilder ein.

    Kann man den Tachowellenanschluss vom 4 Gang umbauen ?
    Oder ist eine andere Tachowelle nötig?

    Welche Ölfüllmenge hat eigentlich das T9?

    :winke: Diethardt

    Verlag Bücheli schreibt: bei warmem Motor einstellen,
    WHB: auch warm
    Dieter Korp,jetzt helfe ich mir selbst: bei kaltem Motor
    ???

    Der Unterschied ist mir auch schon aufgefallen.
    Was ist nun richtig?

    :winke:

    hier ein Auszug aus dem Landratsamt:

    Rote Kennzeichen für Fahrzeuge die älter als 30
    Jahre sind (Oldtimerkennzeichen)

    X 07000

    Allgemeine Informationen:

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr
    zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Der
    numerische Teil des Kennzeichens beginnt mit "07".

    Die Verwendung dieses Kennzeichens durch den Halter
    ist allerdings eingeschränkt auf folgende Fälle:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von
      Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeug-technischen
      Kulturgutes" dienen, sowie die An- und Abfahrten zu solchen
      Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer

    Verfahrensablauf:

    Für die Zuteilung genügt in der Regel ein formloser Antrag.
    Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht
    beauftragen, den Antrag zu stellen.

    Erforderliche Unterlagen:

    Bitte legen Sie der Zulassungsbehörde keine Kopien von
    persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind
    amtlich beglaubigt. Danke.

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller
      Meldebestätigung
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
    • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach § 23
      Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs.
    • schriftlicher Antrag des Bedarfs
    • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) - weitere
      Informationen zur eVB hier
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Fahrzeugbrief,
      Kaufvertrag) für Fahrzeuge, die ohne Betriebserlaubnis sind

    bei Vertretung zusätzlich:

    bei Firmen:

    • natürliche Personen:
      Gewerbegenehmigung/Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und
      Handelsregisterauszug und ggf. Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister
      (ggf. Bestimmung einer für das Fahrzeug verantwortlichen Person mit
      Anschrift) und evtl. Satzung, Auszug aus dem Genossenschaftsregister
      und evtl. Satzung oder Statut
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
      Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen
      laut Vertrag. Erklärung über die einzutragende Person in die
      Fahrzeugpapiere und zur Übernahme der Mithaltereigenschaft (Unterschrift
      von allen)
    • bei Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten u.a.: Bescheinigung
      der entsprechenden Kammern bzw. des Amtsgerichtes u. ä., Urkunden
      öffentlicher Stellen, aus denen die korrekte Anschrift im Landkreis
      entnommen werden kann

    Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die
    Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer
    Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung
    telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

    Die roten Kennzeichenschilder können Sie nach der
    Antragstellung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren
    Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die
    Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln.

    Jede Verwendung des Kennzeichens ist von Ihnen mit einem
    Fahrtennachweisbuch mit den vorgesehenen Angaben zu dem jeweiligen
    Fahrzeug nachzuweisen.

    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum
    Oldtimer-H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer
    Oldtimer-Fahrzeuge.


    Stand vom 01. Januar 2010

    natürlich gibt es das 07er neu.
    allerdings müssen die Fahrzeuge die Kriterien für das H Kennzeichen erfüllen und auch mindestens 30 Jahre alt sein.
    Der Bestandsschutz gilt für 07er Kennzeichen vor der Gesetzesänderung(Fahrzeuge damals mindestens 20 Jahre alt)
    Solange man es als Eigenbedarf angemeldet lässt,gilt es unbefristet.
    Bei Halterwechsel? Kommt auf die Zulassungsstelle an.

    :winke:

    also ich habe in meinen 07er Papieren nachgeschaut.
    steht rein gar nichts von Fahrer oder Zweitfahrer drin.
    Auch in meinem Versicherungsvertrag nicht.
    Wenn man den Wagen in einer Werkstatt reparieren lässt,müssen die ja auch ne Probefahrt machen.
    Das Fahrtenbuch sollte halt lückenlos sein und die erforderlichen Kriterien enthalten.
    Wenn wir zu Capritreffen oder Oldtimertreffen fahren,sitzt auch manchmal ein Familienmitglied am Lenkrad.
    Ich bin allerdings dann entweder als Beifahrer oder mit nem anderen Auto dabei.

    Hoffe ich konnte Dir helfen.

    :winke: Diethardt