hier ein Auszug aus dem Landratsamt:
Rote Kennzeichen für Fahrzeuge die älter als 30
Jahre sind (Oldtimerkennzeichen)
X 07000
Allgemeine Informationen:
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr
zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Der
numerische Teil des Kennzeichens beginnt mit "07".
Die Verwendung dieses Kennzeichens durch den Halter
ist allerdings eingeschränkt auf folgende Fälle:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von
Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeug-technischen
Kulturgutes" dienen, sowie die An- und Abfahrten zu solchen
Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer
Verfahrensablauf:
Für die Zuteilung genügt in der Regel ein formloser Antrag.
Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht
beauftragen, den Antrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:
Bitte legen Sie der Zulassungsbehörde keine Kopien von
persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind
amtlich beglaubigt. Danke.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller
Meldebestätigung
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach § 23
Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs.
- schriftlicher Antrag des Bedarfs
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) - weitere
Informationen zur eVB hier
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Fahrzeugbrief,
Kaufvertrag) für Fahrzeuge, die ohne Betriebserlaubnis sind
bei Vertretung zusätzlich:
bei Firmen:
-
natürliche Personen:
Gewerbegenehmigung/Gewerbeanmeldung
-
juristische Personen: Gewerbeanmeldung und
Handelsregisterauszug und ggf. Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister
(ggf. Bestimmung einer für das Fahrzeug verantwortlichen Person mit
Anschrift) und evtl. Satzung, Auszug aus dem Genossenschaftsregister
und evtl. Satzung oder Statut
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen
laut Vertrag. Erklärung über die einzutragende Person in die
Fahrzeugpapiere und zur Übernahme der Mithaltereigenschaft (Unterschrift
von allen)
-
bei Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten u.a.: Bescheinigung
der entsprechenden Kammern bzw. des Amtsgerichtes u. ä., Urkunden
öffentlicher Stellen, aus denen die korrekte Anschrift im Landkreis
entnommen werden kann
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die
Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer
Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung
telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Die roten Kennzeichenschilder können Sie nach der
Antragstellung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren
Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die
Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln.
Jede Verwendung des Kennzeichens ist von Ihnen mit einem
Fahrtennachweisbuch mit den vorgesehenen Angaben zu dem jeweiligen
Fahrzeug nachzuweisen.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum
Oldtimer-H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer
Oldtimer-Fahrzeuge.
Stand vom 01. Januar 2010