so mal zwischendurch:
es stimmt das grundsätzlich praktisch keinerlei Bedenken wegen nicht geschlitzter Radbremszyl. sein müssen.
Nur bedenkt mal, es passiert ein Unfall im Regen - der Wagen gerät ins Schleudern - trifft 4 Fussgänger incl. 1 Baby im Wagen.
Also ein schwerer Unfall mit sagen wir mal 2 Toten und 2 Verletzte mit bleibenden Schäden und ein Schwerverletzter.....
Insgesamt sind jetzt 5 Versicherung direkt involviert in den Unfall- es geht um voraussichtlich 6-7 Millionen für HR, IV-Ansprüche etc.
jetzt fangen die versicherungen an zu untersuchen zus. mit den Behörden, Augenzeugen berichten von Heckausbrechen etc.
das fahrzeug wird untersucht - man findet nichts aussergewöhnliches - der beizug von Fahrzeugspezialsiten (Ford Kenntnisse) erkennt aber das die Radbremszyl.) nicht den Spezifikationen (nachschaubar) von Ford entsprechen .....
Er ermittelt folgendes : die nicht durch Schlitze geführten Zylinder waren nicht der eigentliche Grund oder Unfallauslöser - aber ein in gewissem Masse miteinwirkender Umstand kann auf darauf zurückschliessen !?
so und wenn es nur 10% Schuldanteil sein werden - bei einer geforderten Summe von Total 6-7 Millionen...
man rechne ! Die Versicherung beruft sich auf Art. YX Parag 67 und wälzt einen Teil der Gesamtkosten auf den versicherten Kunden ab - Regressforderungen.
Das ist natürlich ein ganz extremes beispiel !! Gott behüte mich wvor sowas und jeden von euch auch..... :anbet: :anbet:
Aber leider wisst ihr das die Produktehaftung etc. immer wie schlimmer wird ! Amerika lässt grüssen.
Mikrowellen Herd lässt grüssen.
Ich selber sehe es rein aus dem Bauch heraus nicht so eng - aber interessiert das einen Juristen ?