Also Primärträger sind z. B. das Unterbodenchassis
dort sind grossflächige fachmännische Reparturen mittels Schweissen erlaubt - keine kaltschweissungen !
An Sekundtärträgern ist eine Reparatur ebenfalls erlaubt-
mittels Schutzgasschweissen, Klebeschweissen und dem Klebeverfahren.
Die Kotflügel sind in CH gemäss Richtlinien 8 (MFK) Sekundärträger.
Geschraubte Kotflügel entsprechen dem Fachbegriff Verkleidungsteilen und dürfen geschraubt sein.
Von seiten Ford gibt es nirgens ein juristische Bindung an ein zu wiederholendes Anschweissen der Flügel.
Rein theoretisch müssten die Abstände der Schrauben dem Punktschweissverfahren entsprechen, das heisst alle 30 mm müsste eine Schraube sein.
Da aber eine entsprechende schraube die grössere festigkeit hat als eine einzelne Punktschweissung sollte hier der Abstand von 50 mm reichen - entspricht dem Verfahren Reparaturen mit Schweissnähte.
Hört sich verdammt kompliziert an :help: