Beiträge von Sven

    @ Zavi

    Schau mal bei Ebay... da gibt es die erste Staffel auch schon um die 30 EUR.

    Ich kann die Serie nur wärmstens empfehlen!!!


    @ 3.7

    Jaja... Schande auf mein Haupt... :kopfschlag:
    es muss natürlich CI 5 heißen!!! Und diese Einheit gibt es natürlich auch nicht in Wirklichkeit.
    Danke für den Hinweis!!!

    :prost:

    Ach ja... ich vergaß zu erwähnen:

    Eine kurzfristige Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist nur dann unschädlich, wenn durch sie eine konkrete Gefährdung vermieden wird... z.B. während eines Überholvorganges mit 100 km/h, dann aber eine konkrete Gefährdung durch einen auf die Gegenfahrbahn einfahrenden Wagens... dadurch kurzfristig die Geschwindigkeitserhöhung, um den Überholvorgang noch rechtzeitig abzuschließen.

    Wie Du das jetzt auf Deinen Fall ummünzt, bleibt jetzt ganz allein Dir und Deinem Geschick überlassen.

    SuperInjector

    Zu Deinem Off-Topic:

    Grundsätzlich ist das Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit verboten und wird mit Bußgeld bestraft!

    Zitat aus der Literatur: "Geschwindigkeitsvorschriften haben das Ziel, die Nachteile, Gefährdungen und Schäden durch den mororisierten Straßenverkehr möglichst niedrig zu halten. So sollen und können Geschwindigkeitsbegrenzungen sowohl Unfallgefahren vermindert als auch die Umweltbelastung und den Energieverbrauch reduzieren..."

    Dort steht aber auch: "Ohne triftigen Grund darf aber auch nicht zu langsam gefahren werden. Dadurch würden andere behindert, zu riskanten Überholmanövern verleitet sowie die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht werden."

    Jetzt zum eigentlichen Tatort...

    Ich vermute, mit Schnellstraße meinst Du eine sogenannte Kraftfahrstraße (das sind die mit dem blauen rechteckigen Schild und dem weißen Pkw in Frontansicht drauf... :grins2:).
    Wenn nicht anders ausgeschildert, gilt bei Kraftfahrtstraßen mit mind. zwei Fahrstreifen je Richtung eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (wie auf der Autobahn). Bei nur einem Fahrstreifen je Richtung gilt die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

    Hast Du schon einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle bekommen? Dort solltest Du auf alle Fälle eine Stellungnahme bezüglich des Langsamfahrers und warum Du diese Bremse überholt hast zum Besten geben.

    Übrigens... für zukünftige Fragen zum Thema Straßenverkehr... das ist nicht meine originäre Zuständigkeit, da ich bei der Bundespolizei bin... Dafür sind die Kollegen von der Landespolizei zuständig!!! Daher kann ich auch keine 100%ige Gewähr für meine Antworten geben.


    So... soweit dazu!!!

    Ich hoffe, Du kannst jetzt noch etwas positives zu meiner eigentlichen Frage hinsichtlich des Polizei-Capris beitragen... :lol:


    Gruß von der Nordsee!!!

    Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir bei meinem neuen Vorhaben helfen kann... :help:

    Ich beabsichtige, einen Capri 1a so zu restaurieren, dass er exakt den Autobahnpolizei-Capris entspricht, wie sie Anfang der 70er Jahre von der Düsseldorfer Autobahnpolizei gefahren wurden. Da ich selbst Polizist bin, dürfte ich solch eine Rarität auch völlig problemlos fahren... *freu* :lol:... man stelle sich nur eine Capri-Sternfahrt mit dieser Ordnungshüterpräsenz vor... :anbet:

    Ein schönes Abbild dieser Capri-Version ist sowohl in "Das Ford Capri Buch" von Johannes Kuhny (S. 17) als auch in "Das große Ford Capri Buch" von Günther Ulfik (S. 41) zu sehen sowie als Modell im Maßstab 1:18 von MINICHAMPS käuflich zu erwerben (siehe mein Logo).

    Wer hat weitere Fotos, Zeichnungen, Kenntnisse sowie ggf. spezielle Ersatzteile zu diesem Typ (insbesondere die original alte Rundumleuchte, die Martinshörner sowie das Megaphon auf der Heckklappe) und kann sie mir ggf. auch zukommen lassen??? Es würde mir die Recherche sowie die Arbeit um einiges erleichtern.

    Vielen Dank im voraus für Eure Mühen!!!

    Holt Euch mal die 70er Jahre Serie "Die Profis" auf DVD, die früher im ZDF lief... Die beiden MI-5-Agenten Bodie und Doyle fuhren in ihren Einsätzen fast ausnahmslos nur Capris aller Baujahre sowie den einen oder anderen Escort RS.