SuperInjector
Zu Deinem Off-Topic:
Grundsätzlich ist das Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit verboten und wird mit Bußgeld bestraft!
Zitat aus der Literatur: "Geschwindigkeitsvorschriften haben das Ziel, die Nachteile, Gefährdungen und Schäden durch den mororisierten Straßenverkehr möglichst niedrig zu halten. So sollen und können Geschwindigkeitsbegrenzungen sowohl Unfallgefahren vermindert als auch die Umweltbelastung und den Energieverbrauch reduzieren..."
Dort steht aber auch: "Ohne triftigen Grund darf aber auch nicht zu langsam gefahren werden. Dadurch würden andere behindert, zu riskanten Überholmanövern verleitet sowie die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht werden."
Jetzt zum eigentlichen Tatort...
Ich vermute, mit Schnellstraße meinst Du eine sogenannte Kraftfahrstraße (das sind die mit dem blauen rechteckigen Schild und dem weißen Pkw in Frontansicht drauf... :grins2:).
Wenn nicht anders ausgeschildert, gilt bei Kraftfahrtstraßen mit mind. zwei Fahrstreifen je Richtung eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (wie auf der Autobahn). Bei nur einem Fahrstreifen je Richtung gilt die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Hast Du schon einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle bekommen? Dort solltest Du auf alle Fälle eine Stellungnahme bezüglich des Langsamfahrers und warum Du diese Bremse überholt hast zum Besten geben.
Übrigens... für zukünftige Fragen zum Thema Straßenverkehr... das ist nicht meine originäre Zuständigkeit, da ich bei der Bundespolizei bin... Dafür sind die Kollegen von der Landespolizei zuständig!!! Daher kann ich auch keine 100%ige Gewähr für meine Antworten geben.
So... soweit dazu!!!
Ich hoffe, Du kannst jetzt noch etwas positives zu meiner eigentlichen Frage hinsichtlich des Polizei-Capris beitragen... 
Gruß von der Nordsee!!!