Beiträge von Cosworth

    Im Falle eine Unfalls kann normalerweise der Wert in Zusammenarbeit mit einem fähigen Gutacher schon noch ermittelt werden, aussser vielleicht wenn er so hinüber ist als wenn ein Panzer drübergefahren ist. Ich habe selbst für meinen Alltags Sierra Bj. 91 mit 310.000km auf dem Tacho im Herbst 2011 nach einem unverschuldeten Unfall 3500.- fürs Fahrzeug + 1500.- für die ganzen Nebenkosten wie volle 23 Tage Nutzungsausfall, Mietwagen und Spritkosten für den Fahrzeugneukauf in Italien (Genua) sowie die TÜV Abnahme, Erstellung deutscher Papiere, Zulassung und sonstige Kosten bekommen....
    Und wenn der Capri geklaut wird oder ich ihn gegen einen Baum setze, ist der Fahrzeugwert ausreichend hoch versichert.
    Ansonsten sind die Capri Preise und die bisherige Preisentwicklung im Vergleich mit den direkten Konkurenten nicht so schlecht (sofern man einen hat und keinen kaufen will ^^ )

    Ich habe einen roten Fahrzeugschein von 2001 in welchem bis 11 Fahrzeuge eingetragen werden können, auch bei dem steht ganz hinten bei den Hinweisen: Über jede einzelne Fahrt sind Aufzeichnungengem. §28 Abs. 3 STVZO zu führen. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen..... auszuhändigen

    Lt. damals gültiger STVZO §28:
    Zusammen mit dem zugeteilten roten Kennzeichen wird dem Berechtigten ein besonderes Fahrzeugscheinheft nach Muster 3 zu § 28 StVZO überlassen. Für jedes Fahrzeug ist in einem besonderen Fahrzeugschein vor Antritt der ersten Fahrt die Bezeichnung des Fahrzeugs einzutragen. Weiterhin ist für jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ein Fahrtenbuch zu führen, aus dem das rote Kennzeichen, das Fahrtdatum, die Uhrzeit von Beginn und Ende, Name und Anschrift des Fahrzeugführers, Art und Hersteller des Fahrzeugs, die Identifizierungsnummer des Fahrzeugs und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.

    Als Ordnungswidrigkeit gilt wenn keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen über die Fahrten bei roten Kennzeichen - §§ 28 Abs. 3 Satz 2 und 3, 69a Abs. 2 Nr. 13 StVZO, § 24 STVG vorliegen.

    Das ganze hat wohl bis 2008 gegolten, dann wurde die STVZO geändert, das ist nun in der FZV §16 und 17 geregelt, bezüglich der Aufzeichnungspflicht steht da aber auch nichts anderes als in den alten Paragraphen.

    Unterm Strich bedeutet das für mich, die Fahrten müssen lt. altem und auch neuem Recht wie oben beschrieben aufgezeichnet werden, aber nicht zwingend in einem speziellen amtlichen Heft, wenn man sich also zu Hause z.B. auf dem Computer eine Tabelle anlegt und alles schön einträgt, ist der Vorschrift genüge getan.

    Die Kolben machen eigentlich nur Probleme wenn er klingelt, dann sind die innerhalb 10-20 Sekunden bei Vollast durchgebraten.
    Die einzigsten Kolbenschäden die ich hatte waren immer nur durch klingeln, die gerissenen Kolbenringe durch die exzessive Nutzung des Drehzahbegrenzers (er hat immer so schön Feuer gespuckt wenn man genau in dem Moment geschalten hat als der Begrenzer eingesetzt hat :D )

    Mir hats die Stege mal bei einem Kolben mit 0,5 Bar zerlegt, das war zu Anfangszeiten meiner Turboära, warum auch immer? Mit den abgedrehten Kolben bin ich Kurzzeitig bis 0,9 Bar gefahren, aber keine Autobahn, und die haben ewig gehalten.

    Wenns die Anfangszeit war hat er wahrscheinlich geklingelt, bevor er dann ein Loch in die Seite gebrutzelt hat ist wohl der Steg gebröselt.
    Mein "Italienmotor" (der gute schnell aus Altteilen zusammengeschraubte, welcher eigentlich nur die Fahrt nach Italien aufs Treffen 2002 und zurück hätte halten sollen) lief mit der Serienverdichtung mit bis zu 1.2 Bar, den hab ich dann minimum noch 5 oder 6 Jahre gefahren, bis bei 4 Kolben die Kompressionsringe gebrochen sind, was aber vom Drehzahlbegrenzer verursacht wurde. Belastet werden meine Motoren eigentlich immer, ich bau die um wirklich Spass zu haben und nicht um zu wissen das ich Spass haben könnte wenn ich mich trauen würde :)
    Aber ist ja auch nicht jeder so drauf wie ich, wenns mal einen Motor zerlegt wird halt der nächste gemacht, die Möglichkeit haben die meisten natürlich nicht und da ist es schon besser etwas vorsichtiger zu sein, sonst wirds teuer und ärgerlich.

    Pop Off ist eine Art Sicherheitsventil welches bei einem bestimmten Ladedruck aufmacht, ähnlich wie das Überdruckventil von einem Schnellkochtopf.
    Das Ventil welches beim Schalten abblässt ist das Blow Off.
    Das Blow Off kann nur zusätzlich zum Serien Ladedruckregelventil verbaut werden, es kann dieses nicht ersetzen. Den Unterdruckschlauch würde ich auf jeden Fall am Serienventil dranlassen.

    So einen hatte ich auch an meinem Zweier und darauf haben wir dann den RS Spoiler vom 3er (die Zahnlücke) draufgepackt und verspachtelt.
    Hat immerhin eine Woche gehalten bis ich das erste mal etwas gegen einen Bordstein gefahren bin, daraufhin hab ich mir geschworen nie wieder einen Spoiler einzuspachteln ^^

    Willst du wirklich ein Pop Off oder soll es ein ein Blow Off sein?
    Pop Off sowie Blow Off können beide parallel zum Serienregelventil betrieben werden, das wäre zumindest kein Problem.

    Jau, bei mir sinds so um die 1.6 Bar in der Ansaugbrücke gemessen, Zündzeitpunkt die ganz normalen 9° vor OT mit dem 2.8i Tsz Verteiler.
    Bin selbst mit der Serienverdichtung und den flachen 2.8er Kolben über ein Bar gefahren, da hats dann bei 4 Zylindern die Kompressionsringe zerlegt. Das kam aber vermutlich vom Drehzahlbegrenzer (6400u/min), seit der draussen ist keine Schäden mehr trotz noch höherer Drehzahlen.

    Das man den nicht zugelassen bekommt würde ich so nicht sagen, mit nem H- oder 07 ist erstmal Essig, aber eine normale Zulassung ist durchaus machbar, da sehe ich jetzt nicht das große Problem. Die 204PS vom YB liegen im Rahmen von damaligen Tubo May Umrüstungen, die Leistung wäre also mit diversen TÜV Gutachten durchaus abgedeckt.. Vom Abgasverhalten her ist der modernere Motor, also auch da kein Problem.

    06er oder Kurzzeitkennzeichen kann in der Tat problematisch werden, in den meisten Eu Ländern wird es zwar mehr oder weniger geduldet (ohne Garantie, kommt auf die jeweilige Laune des kontrollierenden Beamten an), in nicht EU Länder kann es durchaus mehr Probleme geben.
    Habe meinen Mondeo in Italien gekauft und bin dem Kurzzeitkennzeichen durch die Schweiz, war auch ein wenig Risiko ob die mich reinlasen würden oder oder nicht. Theoretisch müßtest du ein Norwegisches Überführungskennzeichen besorgen, mit dem kannst du dann hier her fahren.
    Ein deutsche Kurzzeitkennzeichen darf offizell nicht verwendet werden (in keinem anderen Land als D), das wäre eine illegale Fernzulassung.
    Bei meinem Mondeo Import hats funktioniert, ein wenig Risiko ist immer dabei.
    In Deutschand heist es dann Vollabnahme, da das Fahrzeug bisher nicht in der EU zugelassen ist.
    Es muss also alles komplett neu geprüft und eingetragen werden, was bei den Umbauten nicht ganz unsproblematisch ist.

    Fahre im Turbo nun auch seit etwa 25 Jahren die Pressringe, Vorteil man verwendet weiter die billigen Standarddichtungen und die Kopfdichtung fliegt nicht, egal welcher Ladedruck anliegt (zumindest bis 2.5 Bar persönlich getestet).
    Wobei die 9.5:1 sind jetzt auch nicht so extrem als das die normale Dichtung das nicht packen sollte. Gerade bei den Kopfdichtungen gibts starke Qualitätsunterschiede, ich denke mal da kommt es drauf an welche man verwendet. Dann noch gute Kopfschrauben oder Stehbolzen, das Anzugsdrehmoment auf 130NM erhöhen und es sollte eigentlich dauerhaft halten.
    Und als Alternative eben die Pressringe, hab bisher nichts besseres gefunden.