die forensuche hat mich leider net schlauer gemacht und im netz finde ich sehr unterschiedliche aussagen, deswegen frag ich mal hier bei den fachleuten.
also, ich hab 'ne domstrebe, die damals ('80er, '90er jahre) in meinem '84er 2.0 ohc eingebaut war, jetzt in meinen 2,0 v6 eingebaut.
damals war beim kauf auf der domstrebe ein aufkleber, der aber recht schnell in viele kleine brösel zerfiel, ausserdem war ein blättchen dabei, aber ich weiss nicht mehr, ob das eine abe war.
ich hatte die domstrebe seinerzeit schon pulverbeschichtet und weiss auch leider nicht mehr, von welchem hersteller die strebe ist
im netz ist zwar die mehrheit der auffassung, dass domstreben nicht eintragungspflichtig wäre und auch keine abe benötigt wird, aber wie sieht es denn nun wirklich rechtlich aus