Moin,
ich glaube (hoffe), ich bin bald soweit, mich mit meinem neuerstandenen Capri zum TÜV zu wagen und brauche mal einen Rat.
Und zwar ist der Wagen derzeit noch auf H-Kennzeichen auf den Vorbesitzer zugelassen. Er müsste die Kiste ja nun abmelden und ich sie auf meinen Namen anmelden. Oder kann man direkt ummelden?
Aber die wichtigste Frage: Riskiere ich, dass ich ein neues Tüv-Gutachten brauche für die H-Zulassung oder gilt hier: Einmal H, immer H?
Zur Info: An Papieren habe ich vom Vorbesitzer Brief, Schein, zwei TÜV-Berichte und Gutachten (Abkreuzliste des Original-Zustandes usw.) bekommen. Im ersten TÜV-Bericht werden grobe Mängel moniert, die Ausgabe der Plakette verweigert. Im zweiten sind nur noch kleinere Mängel vermerkt, die Plakette wird genehmigt.
Das TÜV-Gutachten bescheinigt dem Wagen seinen absolut originalen Zustand.
Reel scheint dies auch der Fall zu sein, abgesehen davon, dass einiges fehlt: ZB. die "Handschuhfach"-Blende sowie die Ablage unter dem Armaturenbrett.
Was sich sicher verändert hat, ist der Gesamtzustand, denn das gute Stück hat mittlerweile einiges an Rost abbekommen, wenn auch nur oberflächlich.
Zum Fahrzeug: Es handelt sich nach wie vor um einen Capri 1600L (UK-Modell), Baujahr 1970, aus Dänemark importiert und 2003 in Deutschland erstmalig angemeldet.