Als ich heute meinen 1 er auf H - Kennzeichen zulassen wollte, wurde mir mitgeteilt , daß der alte ( originale ) Brief einbehalten wird .
Da ich schon einen Blankobrief hatte , habe ich gedacht ich Könnte den " alten "
behalten.
Möchte ich ihn wiederhaben , müßte ich beim zuständigen RP eine Antrag stellen
und für ca. 25 € Gebühr , bekomme ich ihn dann ausgehändigt.
Aber ab 1 .Oktober kommen sowieso andere Fahrzeugbriefe und -scheine und
da kann man den alten Brief angeblich problemlos mitbekommen .
Bin ich wohl etwas zu früh dran, aber ich hatte Angst um meinen Blankobrief ( der ist auch schon von 1993 )
Ich finde es ganz gut , wenn man die Möglichkeit hat den " originalen " zubehalten,
diese auch zu nutzen.
Zu einem alten Auto gehört auch der alte Brief , oder etwa nicht.
Gruß
Caprifahrer