Thema Autoradio und H-Kennzeichen

  • Wie manche vlt. schon mitbekommen haben, hat bei mir der TüV vor ein paar Wochen einige Dinge mockiert (und mir die Plakette damit vorenthalten), die in den letzten 11 Jahren keinen TüV-Prüfer je interessiert haben, darunter auch das Autoradio.


    Jetzt habe ich natürlich die Möglichkeit, das Ding rauszumachen und nach dem TüV einfach wieder rein.

    Oder ich mach das Ding raus und habe ab jetzt eben ein äußerst hässliches LOCH in meinem Armaturenbrett. Das würde ich aber gerne umgehen.


    Wie ist denn die genaue Rechtslage dazu? Schreiben die ein wirklich originales Radio vor, oder reicht ein original AUSSEHENDES bereits aus? Ich glaube, mich an letzteres zu erinnern, bin mir da aber nicht sicher.

    Denn es gibt ja auf dem Markt moderne Radios die an Oldtimer-Kunden adressiert sind...


    Grundsätzlich brauche ich kein Radio und wenn das Gerät nicht mindestens einen CD-Player hat (besser: inkl. MP3 Kompatiblität mittels CD) würde ich es sowieso nicht anschalten.

    In jenem Falle wäre ich über Ideen dankbar, wie ich das Loch am geschicktesten "gestopft" bekomme, dass es nicht mehr so aussieht, als würde ein Schwein in meinem Wagen hausieren (einer der Vorbesitzer hat die Verkleidung wirklich brüsk zugerichtet, die normal durch den Rahmen des Radios verdeckt wird).


    Da fällt mir ein:

    Sind die Radios bzw. die Schächte eigentlich genormt? Also passt jedes Radio auch in jedes Auto oder gibts da formtechnische Unterschiede?

    Rost? Das ist doch kein Rost, das sind Beschleunigungslöcher! :crazy:

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