Skurrile Rechtsfälle: Warum ein Rauschgifthändler kein Gras aus dem Garten verkaufen darf
Udo Ulfkotte
Haben Sie einen Rasen? Mähen Sie manchmal einen Rasen? Was machen Sie dann mit dem geschnittenen Gras? Versuchen Sie bloß nicht, Gras als Gras zu verkaufen. In Wien hat ein Bürger Gras aus dem Garten verkauft. Er hat es auch als Gras angeboten. Und vor Gericht wurde er nun wegen Betruges verurteilt – denn wer auf der Straße »Gras« verkauft, der muss Rauschgift anbieten. Alles andere sei Betrug, befanden die Richter.
Wer künftig seinen Gartenabfall günstig entsorgen möchte, der sollte in Österreich geschnittenen Rasen keinesfalls als »Gras« auf der Straße verkaufen. Der 28 Jahre alte Serbe Branimir P. stand nun vor dem Wiener Landgericht, weil er auf der Straße »Gras« zum Verkauf angeboten hatte. Das »Gras« war heimischer Rasenschnitt. Doch Branimir P. sagte zu Kaufinteressenten im Wiener Stadtpark, es handele sich um »Gras aus Albanien«. Und die Käufer, die sich für das »Gras« und dessen angebliche Qualität interessierten, köderte er mit der Aussage: »Schau mir in die Augen, Kleiner«. Für 18 Euro verkaufte Branimir P. den Wiener Rasenschnitt, den er fein in Folie eingepackt hatte. Auch ein verdeckter Ermittler kaufte ein Tütchen für 18 Euro. Und dann ließ er Branimir P. auffliegen. Denn im Rasenschnitt waren keine verbotenen Substanzen enthalten. Das war eindeutig Betrug, fand nun auch das Wiener Landgericht und verurteilte Branimir P. zu neun Monaten Haft. Wahrscheinlich hätte Branimir P. besser Haschisch verkauft. Dann nämlich hätte er wohl nur eine Bewährungsstrafe bekommen ...