...ein Dienstwagen ist.
Heute in der Tageszeitung gelesen.
Des Weiteren wird als Basis für die monatlichen zu versteuernden 1% der damalige ursprüngliche Kaufpreis angenommen. Der aktuelle Wert interessiert das Fianzamt nicht. Betriebskosten sind ebenso absetzbar.
Wo´s paßt, dürfte das ein nettes Steuerschlupfloch sein.