Beiträge von r17

    Hallo

    Da mir die oben genannte Oldtimer-Markt gerade vorliegt, muß ich meinen Senf mal dazu geben.
    Übrigens war April schon warm, allerdings erschienen Ende April, somit Ausgabe 5, nebenbei 2013, aber egal.

    Ich habe es nochmal überflogen. Kühlflüssigkeit für Oldtimer (und dazu sollten die meisten Capri zählen) sollte silikatbasiert sein. Ältere Mittel enthalten Silikate, die eine leichte Beschichtung bilden, moderne Mittel setzen als Korrosionsschutz organische Säuren ein. Diese (im Grunde milden) Säuren können die alten Silikatschichten, die sich abgelagert haben, lösen und Undichtigkeiten oder Verstopfungen zur Folge haben. Die Silikatschicht bei den älteren Mitteln war übrigens beabsichtigt.
    Allerdings ist es wohl schwierig, die entsprechenden Angaben auf den Verpackungen zu finden. Als ausdrücklich silikathaltig werden dort "Glysantin G05 und G48, Caramba Silikathaltig, Liqui Mily KFS11, Ravenol Alu-Kühlerfrostschutz G11 und ggf. einige andere, die meist den VW-Code G11 tragen" genannt.
    Übrigens spielt dabei laut Artikel die Farbe keine Rolle, jeder Hersteller kocht da sein eigenes Süppchen.

    Ich habe mal die Erfahrung gemacht (kein Capri), dass ich die Flüssigkeit komplett gegen eine rote (keine Ahnung, welche Sorte) getauscht habe. Danach saß nach längerer Standzeit (Winter) immer das Heizungsventil fest. Außerdem ließ sich der Frostschutzwert mit den Schwimmergeräten nicht ermitteln. Dann nach obigem Artikel gegen die G48 von Glysantin getauscht, alles wieder i.O.

    Viele Grüße
    Ralf

    Hallo

    Kurz zur Frage" Zulassung und Alltagsnutzung"

    Zulassungstechnisch:
    Rotes 07er Kennzeichen: Keine Alltagsnutzung, nur Probe-, Überführungsfahrten und Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen erlaubt.
    H-Kennzeichen: Keine direkte gesetzliche Einschränkung, aber Alltagsnutzung wiederspricht dem Sinn des H. Sollte auch im Sinne der allgemeinen Akzeptanz des H-Kennzeichens (Stichwort relativ niedriger Steuersatz) unterbunden werden. Der niedrige Steuersatz ist nämlich damals auch mit der geringen Nutzung der Fahrzeuge begründet worden.
    Reguläre Zulassung: Keine Einschränkung, wäre die richtige Form für im Alltag genutzte Capris.

    Versicherungstechnisch:
    Oldtimerversicherung: Einschränkung je nach Gesellschaft unterschiedlich. Teilweise maximale Jahresfahrleistung, evtl. Erstwagen vorgeschrieben. Wer die 07 im Alltag nutzt, sollte daran denken, dass bei Nachweis ggf. kein Versicherungsschutz besteht. Dasselbe sollte gelten, wenn sich jemand über die genannten Einschränkungen hinwegsetzt.
    Reguläre Zulassung: Wie oben, keine Einschränkung.

    In meinen Augen sollte die Nutzung des H-Kennzeichens stärker reglementiert werden, für die Alltagsnutzung gibt es nun mal die reguläre Zulassung.

    Gruß
    Ralf

    Hallo, Caprifischer (wäre schön zu wissen, wer dahinter steckt)

    Es ging schon um den Jahresbeitrag, was übrigens auch logisch ist, schließlich ergibt sich ein relativ hoher Posten in der Jahresbilanz.

    Die Struktur des CCD ist ungewöhnlich. Der Lösungsansatz war damals, die Regionalclubs als einzelne Mitglieder zu zählen, ähnlich wie es bei den Clubzeitschriften (Capri Aktuell) gemacht wird. Da der DEUVET Mitgliedsausweise in der Zahl der gemeldeten Mitglieder ausgibt, hätten die Clubs dann erst mal nur einen bekommen und somit Leistungen wie Eintrittsvergünstigungen usw. nur einmal nutzen können. Bei Interesse hätten sie ähnlich wie bei der Aktuelle mehr Mitglieder oder auch Ihre komplette Zahl melden können.

    Ein Stimmrecht ergibt sich aus der Satzung. Das ist hier je 100 Mitgliedern 1 Stimmpunkt und für alle Mitglieder gleich.
    Auch die Stimmaufteilung im CCD ist dann diskussionswürdig, da die Regionalclubs nur eine Stimme genau wie ein Einzelmitglied haben.

    Die "automatische Mitgliedschaft" ergibt sich nun mal in demokratisch geführten Organisationsformen.
    Auf derselben Sitzung ist dann die relativ große Beitragserhöhung für die Ausweitung des Ersatzteilwesens des CCD beschlossen worden. Diese müssen auch alle Mitglieder mittragen, auch wenn sie z.B. ein bereits restauriertes Fahrzeug haben und voraussichtlich keine Teile benötigen. Oder austreten, wie es auch einige nach dieser Erhöhung getan haben.

    Dass die fehlende Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft ein Problem ist, wissen wir. Leider ergibt sich das aus der Historie und der aktuellen Satzung des DEUVET. Eine Änderung wäre nur mit eine Mehrheit auf der GV möglich und jahrelang hatten viele Clubs Angst, dass ihnen dann Mitglieder verloren gehen. Es hat mehrere Ansätze gegeben, leider ist es auch immer an dem Verwaltungsaufwand gescheitert. Schließlich ist es ein Unterschied, ob 150 Mitglieder (Clubs) oder vielleicht im Idealfall mehrere tausend Einzelmitglieder verwaltet werden müssen.

    Der letzte relativ große Erfolg war die Ausnahme von den Feinstaubfahrverboten.
    Ich weiß, dass einige Andere sich das auf die Fahnen schreiben, leider ist das nicht richtig.
    Die Gespräche zur Vorbereitung dieser Ausnahmeregelung liefen bereits 2 Jahre vorher. Und zwar ausschließlich durch den DEUVET, andere Verbände (außer der IKM, die aber mehr mit Protestaktionen gearbeitet hat) waren zu diesem Zeitpunkt nicht beteiligt.
    Grundlage der Argumentation war die Studie zum Wirtschaftsfaktor Oldtimer, die von der FIVA europaweit durchgeführt worden war, der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch, auch über die Markt ist damals ein Fragekatalog versandt worden. So eine Studie kostet Geld, und dieses Geld ist durch Maik Hirschfeld damals bei den deutschen Automobilherstellern eingesammelt worden. Ohne dieses Sponsoring hätte es die Studie und damit die Argumentationshilfe nicht gegeben.
    Auch so etwas ist Lobby-Arbeit. Leider kann man damit nicht medienwirksam hausieren gehen.

    Übrigens hat das Ganze zu einer Zeit stattgefunden, als der ADAC noch nicht mal FIVA-Mitglied war. Das ist er erst geworden, als die Ausnahmen bereits beschlossen waren und er dann versucht hat, diesen Erfolg als seinen zu vermarkten, das aber nur am Rande.

    So, jetzt habe ich mehr geschrieben, als ich eigentlich wollte.
    Ich möchte und werde hier die Diskussion auch nicht ausweiten.
    Wer interessiert ist, kann mich gerne persönlich auf das Thema ansprechen. Ich bin auf jeden Fall in Dülmen und wenn es geht auf der Herbstsitzung.
    Ach so, wer wissen möchte, woher ich meine Infos habe, ich bin seit rund 10 Jahren im Beirat des DEUVET und arbeite relativ eng mit dem Vorstand zusammen.

    Viele Grüße
    Ralf

    Hallo zusammen

    Zum Thema Bestandsschutz habe ich Euch mal einen Teil eines Artikels der Oldtimer-Markt vom Juni 2013 unten zitiert.
    Den Link zum Originalartikel findet Ihr hier: http://www.oldtimer-markt.de/aktuell/nachri…C3%BCr-oldtimer

    Die neuen Regelungen in den Niederlanden
    Die Steuerbefreiung für Oldtimer bleibt bestehen, jedoch wird das Eintrittsalter von 25 auf 40 Jahren heraufgesetzt (gleich welche Fahrzeug- und Motorisierungsart).
    Benziner-Fahrzeuge (einschließlich Motorräder, LKW und Busse) von 26 bis 40 Jahren Fahrzeugalter kosten mindestens ein Viertel des normalen Steuersatzes maximal jedoch 120 Euro im Jahr und dürfen in den Monaten Januar, Februar, Dezember nicht bewegt oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
    Diesel- oder Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge im Alter von 26 bis 40 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen und unterliegen der vollen Versteuerung. Benziner mit Flüssiggasumbau können durch Rückrüstung auf reinen Benzinbetrieb den vergünstigten Steuersatz erreichen.

    Das Schlimmste abgewendet

    Ursprünglich seitens der Regierung vorgebrachte Vorschläge lasen sich noch wesentlich krasser. So sollte jeder Oldtimerfahrer am Jahresanfang entscheiden, an welchen 60 Tagen im Jahr er mit dem Klassiker unterwegs sein wollte. Nur an den auf der amtlich abgesegneten Fahrkarte sollte dann Touren möglich sein (OLDTIMER MARKT berichtete in Ausgabe 1/2013). Nach heftiger Intervention durch den niederländischen Oldtimer-Dachverband FEHAC war dieses Vorhaben jedoch recht schnell vom Tisch. (Zitat Ende)

    Ich höre jetzt schon wieder viele sagen, "im Winter fahre ich eh nicht und Diesel oder Gas habe ich auch nicht, geht mich also nicht an".
    Diejenigen sollten sich den zweiten Absatz nochmal genau durchlesen.
    Das deutsche Pendant zum FEHAC ist der DEUVET. Kommt mir jetzt nicht mit dem ADAC. Dieser wird und kann sich in meinen Augen nie nur für einen verschwindend geringen Teil seiner Mitglieder, die Oldtimerfahrer sind, einsetzen. Das würde den übrigen Mitgliedern nicht gefallen.
    Aber die Mitgliedschaft im DEUVET ist den deutschen Oldtimerclubs ja zu teuer! Ich habe selbst im CCD mal den Beitritt vorgeschlagen, dort war man auch nicht bereit, den Betrag von 7 € je Mitglied zu tragen. Anscheinend meinen Alle, gute Lobbyarbeit (und die wird dort mittlerweile geleistet) gibt es für umsonst.

    Vielleicht muß es mal soweit kommen, dass z.B. mittles On-Board-Unit jede einzelne Fahrt mit dem Oldtimer erfasst und berechnet wird, damit alle wach werden!
    Zumindest die hier lesenden Leute des CCD bekommen ja auch immer per Mail die Statistiken des VDA. Schaut Euch doch mal die Entwicklung der H-Zulassungen an. 123000 in 2005 und fast 280000 Anfang 2014. Meint Ihr, das wird klaglos und ohne Einschränkungen so weiter akzeptiert?

    Viele Grüße
    Ralf

    Hallo, Marc

    Das gleiche Problem hatte ich im letzten Jahr. Dummerweise will der 2300 GT auch 185/70 HR haben
    Leider ist die Auswahl bei Index H ziemlich bescheiden. Derzeit ist eigentlich nur der Toyo als einigermaßen bekannt dabei.
    Als ich gesucht habe, gab es den Toyo sogar nicht, ich habe jetzt erstmal Nankang drauf, kann bisher nichts schlechtes sagen, aber bin auch erst einige 100 km gefahren, und dann nicht in Extremsituationen.
    Allerdings sind sie extrem schlecht in Bezug auf Kies, d.h. wenn man z.B. einen gekiesten Hof befährt. Die Profilrillen sind derart ungünstig, dass die kleinen Steine sich darin festsetzen und dann während der Fahrt wie Geschosse rausfliegen. Das hatte ich so extrem noch bei keinem anderen Reifen.

    Gruß
    Ralf

    Hallo

    Das H-Gutachten ist im Zuusammenhang mit der Zulassung 6 Monate gültig, d.h. der Wagen muß in dieser Zeit zugelassen werden. Zur Rückversicherung kurz bei der Zulassungsstelle nachfragen.

    Der Tip, den HU-Termin 4 Monate zu überziehen, ist klasse. Einmal ist nach 2 Monaten bei Kontrollen in jedem Fall ein Bußgeld fällig, zudem gibt es seit Juli 2012 die erweiterte HU, wenn der Termin mehr als 2 Monate überzogen wurde. Zitat: "Mit der Neuregelung wird ab Juli außerdem die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU."

    Viele Grüße Ralf

    Hallo

    Oder das Anziehen der Radaufhängungsschrauben (Querlenker) in ausgefedertem Zustand, falls der los war. Nebeneffekt ist dann, dass die Buchsen auch nicht lange halten...

    Viele Grüße Ralf

    Hallo

    Vor Allem kann ich nur empfehlen, KURZFRISTIG etwas zu unternehmen.

    Ein Bekannter hat wohl im letzten Jahr über Winter Mäuse im Renault 17 gehabt, die sind durch die einen Spalt offenen Scheiben (Belüftung) hereingekommen, nimmt er an. Entweder ist eine davon irgendwo im Wagen (ggf. hinter dem Armaturenbrett) verreckt oder es sind die Hinterlassenschaften, jedenfalls würde ich freiwillig nicht mehr mit dem Wagen fahren (und er hat schon die Sitze, Rückbank und Fußmatten ausgetauscht). Es stinkt bestialisch, natürlich um so mehr, je wärmer es wird. Und es ist eine Art Geruch, die einem den Mageninhalt nach oben steigen läßt....... Auch Kleidung nimmt den "Duft" an, ebenso andere Dinge, die man im Wagen transportiert.

    Das nur als Warnung

    Viele Grüße Ralf

    Hallo

    Vergeßt als erstes mal den Wikipedia-Artikel, das ist auf keinen Fall aktuell.

    Rote 07 im Ausland ist grundsätzlich problematisch, nicht wegen dem Kennzeichen an sich, sondern weil das dazugehörige Fahrzeugschein-Heft kein EU-konformes Dokument ist. Es KANN zwar anerkannt werdne, muß aber nicht (und das ist überwiegend der Fall), dann gibt es Probleme.

    Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine, ggf. mehrere Zulassungsstellen, die in solchen Fällen auf Antrag eine ZB 1 ausstellen. Hier ein Zitat einer DEUVET-Info: "Nach Auskunft von mehreren Zulassungsstellen wird für die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland empfohlen, sich für das betreffende Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung I ausstellen zu lassen. Dieses ist ein EU-konformes Dokument und somit wird die 07 dann im Ausland anerkannt. Zusätzlich sollte sich der Fahrzeugbesitzer bei seiner Versicherung über die Gültigkeit seiner Haftpflichtversicherung im Ausland erkundigen und gegebenenfalls die entsprechende Deckungszusage (grüne Versicherungskarte) anfordern."

    Nähere Infos, welche Zulassungsstellen es sind, gibt es in der DEUVET-Geschäftsstelle für Mitglieder. Die Infos sind dann auch aktuell.

    Viele Grüße

    Ralf

    Hallo

    Anbei mal von der Seite http://www.bannemer.de/cms/index.php?page=98941864&f=1&i=98941864. N

    Nein, bin nicht verwandt und bekomme keine Provision, bin einfach der Meinung, das ist die beste Lösung. 4,75 ist die Standardgröße für Bremsleitungen, die anderen sind in jedem Fall für Benzinleitungen gut. Biegen ist mit einer (sollte schon eine gute sein) Biegevorrichtung kein Problem. Ohne ist es natürlich gehuddel.

    "KUNIFER 10 ist in folgenden Durchmessern auf Rollen mit 7.62m lieferbar:

    Art-Nr.: 1400475 Durchmesser = 3/16" oder 4.75mm
    Art-Nr.: 1400600 Durchmesser = 6.00mm
    Art-Nr.: 1400635 Durchmesser = 1/4" oder 6.35mm
    Art-Nr.: 1400800 Durchmesser = 5/16" oder 8.00mm"

    Viele Grüße Ralf

    Hallo

    Ist das jetzt ernst gemeint, das Ding stand 10 Jahre, Ihr laßt ihn richtig warmlaufen und wundert Euch dann, daß er heiß wird? Nun ja, der Besitzer war ja wohl dabei (wobei der Anzeigetext schon aussagekräftig ist). Sind denn wenigstens die Flüssigkeiten vorher gewechselt worden? Öl, Kühlwasser usw.

    Egal ob WaPu oder Kopfdichtung, beides gehört nach der Standzeit eh neu, d.h. einmal Motor neu abdichten. Dabei natürlich den Wassermantel reinigen, ich möchte nicht wissen, wie der nach der Standzeit aussieht, usw.........

    Viele Grüße Ralf

    Hallo zusammen

    Eine Frage zur Kupplungsbetätigung beim 72er 1b mit 2,3 l-Motor und Viergang mit außenliegendem Gestänge.

    Bei meinen eigentlich gut sortierten Teilen vom Zerlegen habe ich jetzt beim Einbau des Kupplungszuges keine Feder für die Ausrückhebelseite gefunden. Im E-Teil-Katalog taucht aber eine auf.

    Kann mir jetzt jemand definitiv sagen, ob der 72er nur die Feder am Kupplungspedal hat oder auch eine am Ausrückhebel? ich sehe erstmal dort auch keine Einbaumöglichkeit für eine Feder. Ich habe lediglich in der Bohrung am Motorblock die Kunststoffhülse, in der die Einstellmutter gehalten wird, und dann den Zug im Ausrückhebel eingehängt, letzteres unter der Gummikappe. Das heißt aber für mein Verständnis, daß der Ausrückhebel nicht zurückgedrückt wird bzw. dann das Ausrücklager nicht von den Federn der Druckplatte weggehalten wird und somit ständig leicht schleifen kann.

    Vielleicht hat jemand von Euch ein Bild von der Einbausituation beim genannten Typ/Getriebe.

    Danke und viele Grüße

    Ralf

    Hallo nochmals

    Erstmal danke für Eure Antworten und Tips.

    Der Motor ist der Originale laut Motornummer (entspricht Fahrgestellnummer). Damit gehe ich davon aus, daß die WaPu-Riemenscheibe auch die Originale ist, zumindest stimmt die eingeprägte Nummer, die ich jetzt noch gesehen habe (71TF-8A528-AB) mit dem Teilekatalog überein. Wenn es höher geschüsselte gibt (die Maße bei Motomobil sind auch etwas wild, Riemenscheiben mit 42er Lochkreis habe ich auf die Schnelle gar nicht gefunden), werden die sicher von späteren Baujahren oder anderen Typen stammen. Die WaPu an meinem Motor ist wohl vor der Stilllegung noch gewechselt worden, dabei ist dann auch eine zu hohe rein gekommen, daher stimmte die Flucht schon vorher nicht mehr. Der Wagen dürfte auch so nicht lange gelaufen haben.

    Jedenfalls werde ich jetzt versuchen, eine WaPu mit dem richtigen Maß (ca. 71 mm von Dichtflansch bis Auflage Riemenscheibe) zu bekommen.

    Danke und viele Grüße

    Ralf

    Hallo, Peter

    Motorkatalog, der mir leider nur in Kopie in Teilen vorliegt. Darin gibt es aber dann die Seiten 55g, 55h und 55j, alle Kapitel 4.12, Wasserpumpe, Wasseranschlußstutzen V6 10/69 bis... Ich habe die Kennzeichnung 70/1974, gehe mal davon aus, daß die Ausgabe von 74 ist. Darin wird bei der WaPu im Lochmaß zwischen 42 und 50,8 unterschieden. 42 mm gilt 10/69 bis 12/71, danach 50,8. Motomobil ist für mich erstmal nicht relevant, wenn ich Ford-Unterlagen habe.

    5 mm nach vorne heißt in Fahrtrichtung, d.h. die Keilriemen-Laufnut liegt ca. diese 5 mm weiter vorne (Richtung Kühler). Die Riemenscheibe, die ich habe, übrigens mit Lochmaß 50,8, müßte also rund 5 mm tiefer geschüsselt sein. Das Gesamtmaß der Scheibe ist 47,5

    Eine Pumpe mit 42er Lochmaß habe ich auch noch, die ist tatsächlich etwas niedriger

    Die KW-Riemenscheibe dürfte noch original sein, der Wagen war seit 87 abgemeldet und weitgehend original. Ob die Wapu allerdings noch original war, glaube ich nicht, da ich wie gesagt auf Bildern von vor der Demontage jetzt auch den Versatz sehe.

    Wenn es womöglich noch ein Motor aus 71er Produktion war, fehlt mir jetzt die Riemenscheibe mit dem 42er Lochkreis. Hat da zufällig jemand was?

    Viele Grüße

    Ralf

    Hallo

    Hm, klingt ja Klasse.

    Ich habe 2 Riemenscheiben, von meinem 72er 2,3er und eine von einem späteren 2,3er, beide sind gleich. Laut E-Teil-Katalog gibt es auch nur eine Teilenummer.

    Jetzt auf gut Glück Pumpen zu bestellen, ist schon recht müßig.

    Mal schauen, ob ich noch eine vernünftige Lösung finde. Dummerweise habe ich die alten, demontierten Pumpen weggeschmissen, da ich die eh nicht verwendet hätte. Jetzt wären sie als Vergleichsmuster gut, evtl. könnte ich den Anschraubflansch für die Riemenscheibe umbauen.

    Oder hat jemand noch eine alte, gebrauchte Pumpe, die er nicht mehr verwendet, mit dem 50,8er Lochkreis?

    Viele Grüße Ralf

    Hallo zusammen

    Bei der Komplettierung meines 72er Capri 1 2,3 GT bin ich jetzt beim Anbau der Wasserpumpe an den revidierten Motor etwas gestolpert. Es handelt sich natürlich um eine Pumpe mit Riemenscheibe ohne Visko, Lochkreis 50,8.

    Einmal war nach dem Anbau ein Schleifen festzustellen, das Pumpenrad schliff am Stirnraddeckel. Gibt es Maße für den Zusammenbau der Wasserpumpe, z.B. Sollmaß für den Spalt Pumpenrad zum WaPu-Gehäuse und für den Spalt zwischen Gehäuse und Anschraubflansch der Riemenscheibe? Beide Teile (Pumpenrad und Anschraubflansch) sind ja aufgepreßt, daher in gewissem Umfang variabel.

    Zudem konnte ich feststellen, daß nach dem versuchsweisen Anbau der Riemenscheibe der WaPu diese nicht mit der Kurbelwellenriemenscheibe fluchtet, sondern noch ca. 5 mm nach vorne versetzt ist. Auf Bildern von vor dem Zerlegen konnte ich sehen, daß auch vorher ein gewisser Versatz da war. Ist so etwas häufiger der Fall (wobei es sicher nicht gesund für den Keilriemen ist) oder habe ich einfach eine miese Qualität der WaPu (stammt vor Jahren von einem Teilemarkt) erwischt?

    Wenn Letzteres zutrifft, welche Fabrikate kann man verwenden?

    Danke und viele Grüße Ralf