Hallo
Nur nochmal zum Thema Gasanlage und H-Kennzeichen.
Zitat aus einer Antwort eines Teilnehmers der Parlamentskreises auf eine Anfrage zum Thema H-Kennzeichen und Gasanlage:
Eine Gasanlage ist bei Oldtimern zulässig, wenn
a) die Anlage spätestens 10 Jahre nach Herstellung des Fahrzeugs installiert wurde oder
b) die Anlage seit mindestens 20 Jahren verbaut ist.
(Anmerkung: bezieht sich auf das jeweilige Fahrzeug und ist nachzuweisen!)
Weitere Informationen aus dem Parlamentskreis:
Die Förderung und Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, wie es das H-Kennzeichen (mit dem zu zahlenden Pauschalsteuersatz von 191 Euro) verlangt, sieht zunächst einmal keine direkten Einschränkungen hinsichtlich einer Nutzung vor, wie dies bspw. beim 07er Kennzeichen der Fall ist. Allerdings besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass ein H-Kennzeichen-Fahrzeug auch nicht als Alltagsfahrzeug genutzt wird, mit dem man Tausende Kilometer im Jahr fährt.
Es wird somit unterstellt, dass ein Interesse am nachträglichen Einbau einer Gasanlage nur diejenigen Fahrer haben, die genau diesen Nutzungszweck erfüllen möchten. Bei den normalerweise geringen Jahresfahrleistungen von Oldtimern spielt ansonsten der Verbrauch nur eine sehr untergeordnete Rolle und die Zeit bis zur Amortisation einer Gasanlage würde unverhältnismäßig lange dauern. Somit hat der Oldtimerfahrer mit "artgerechter" Nutzung des Oldtimers im Allgemeinen kein Interesse an der Nachrüstung.
Daher hat man sich darauf verständigt, dass sich der Besitzer eines H-Kennzeichen fähigen Fahrzeugs entscheiden muss: Entweder H-Kennzeichen (Vorteil bei der Kfz-Steuer) oder Gasanlage (Vorteil bei der Mineralölsteuer). Zitat Ende.
Das ist relativ neue Festlegung (seit ca. einem halben Jahr) und dürfte eindeutig sein.
Selbst mit den letzten Capri, die jetzt noch nicht H-Kennzeichen-fähig sind, wird man wohl kaum noch in den letzten Jahren, bis sie das H bekommen, soviel fahren, daß sich die Anlage rechnet.
Viele Grüße
Ralf